Am 1. April 2023 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch geändert und die Behandlung von Ästen, die die Grenze eines Nachbargrundstücks überqueren (so genannte "grenzüberschreitende Äste"), wurde wesentlich geändert. Ziel dieser Änderung ist es, die Beilegung von Streitigkeiten über grenzüberschreitende Äste zu erleichtern und die Belastung der Grundstückseigentümer zu verringern. Grenzüberschreitende Äste sind traditionell eine einfache Ursache für Nachbarschaftsprobleme, und es war rechtlich kompliziert, mit ihnen umzugehen, insbesondere wenn Äste vom Haus eines Nachbarn auf das eigene Grundstück ragen. Dieser Artikel fasst die Unterschiede zwischen dem Zivilgesetzbuch vor und nach den Änderungen sowie die wichtigsten Punkte der Änderungen zusammen und erläutert die Maßnahmen und Präventivmaßnahmen, die Grundstückseigentümer ergreifen sollten.
1. Behandlung des Zivilgesetzbuches in Bezug auf grenzüberschreitende Zweigniederlassungen vor der Änderung
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vor der Änderung (früherer Artikel 233 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) konnte der Grundstückseigentümer auf der Seite der überschrittenen Grenze (selbst) den Ast nicht ohne Erlaubnis abschneiden, auch wenn er über die Grenze zum Nachbargrundstück wuchs. Wenn der Ast die Grenze überquerte, konnte der Grundstückseigentümer den Baumeigentümer nur auffordern, den Ast zu entfernen, und wenn der Baumeigentümer nicht reagierte, musste er eine Klage einreichen und ein Urteil erwirken, das die Entfernung des Astes anordnete, bevor die Vollstreckung durchgeführt werden konnte. Wenn hingegen die Wurzeln eines Baumes auf einem Nachbargrundstück über die Grenze hinausragten, durfte der Grundstückseigentümer die Wurzeln selbst abschneiden. Da die Antwort auf diese Weise zwischen Ästen und Wurzeln aufgeteilt wurde, wurde darauf hingewiesen, dass das Rechtsbehelfsverfahren zu schwerfällig sei, da jedes Mal, wenn ein Ast die Grenze überschreitet, eine Klage eingereicht werden müsste. Obwohl es in der Realität viele Fälle gab, in denen die Nachbarn versuchten, das Problem durch Gespräche untereinander zu lösen, gab es keine eindeutige gesetzliche Ermächtigung für den Grundstückseigentümer, den Ast selbst zu entfernen, und die Situation vor der Änderung erforderte viel Zeit und Mühe, um das Problem zu lösen.
23. inhalt der im april 2023 in kraft getretenen änderungen des zivilgesetzbuches (erläuterung der hauptpunkte der artikel)
Mit der im April 2023 in Kraft getretenen Änderung des Zivilgesetzbuches wurden die Bestimmungen über grenzüberschreitende Abzweigungen (Artikel 233 des Zivilgesetzbuches) überarbeitet und ein neues Recht für den Grundstückseigentümer selbst eingeführt, grenzüberschreitende Abzweigungen in bestimmten Fällen zu entfernen. Die wichtigsten Punkte des revidierten Artikels 233 des Zivilgesetzbuchs lauten wie folgt
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Beibehaltung des Grundsatzes: Auch wenn ein Ast die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet, wird der Grundsatz beibehalten, dass "der Baumeigentümer den Ast zuerst entfernen lassen muss ". Wenn Sie also einen grenzüberschreitenden Ast finden, dürfen Sie ihn nicht sofort selbst abschneiden, sondern müssen grundsätzlich erst den benachbarten Baumeigentümer bitten, ihn zu beseitigen.
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Fälle, in denen Äste vom Grundstückseigentümer geschnitten werden können: Als Ausnahme von dem oben genannten Grundsatz kann der Eigentümer des Grundstücks (Grundstückseigentümer) die grenzüberschreitenden Äste nun selbst schneiden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (Artikel 233 Absatz 3 des revidierten Zivilgesetzbuchs). Das geänderte Gesetz zählt drei Fälle auf, in denen die Selbsthilfe zulässig ist
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Wenn der Ast nach Aufforderung nicht geschnitten wird - wenn der Ast trotz Aufforderung (Aufforderung) an den Eigentümer des Baumes, den überhängenden Ast zu schneiden, nicht innerhalb einer angemessenen Frist geschnitten wird.
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Wenn der Eigentümer des Baumes unbekannt oder nicht erreichbar ist - wenn der Eigentümer des Baumes unbekannt oder nicht auffindbar ist und nicht kontaktiert werden kann.
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Wenn dringende und dringende Umständevorliegen - wenn dringende und dringende Umstände vorliegen, z. B. wenn ein Ast aufgrund eines Taifuns abzubrechen droht und auf das Nachbargrundstück zu fallen droht.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, kann der Grundstückseigentümer den überhängenden Ast selbst entfernen , ohne ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Im Fall von (i) ist beispielsweise vorgesehen, dass der Grundstückseigentümer den Ast selbst abschneiden darf, wenn die andere Partei den Ast nicht abschneidet , nachdem sie etwa zwei Wochen nach der Aufforderung gewartet hat. Im Fall (ii) bedeutet dies nicht, dass der Ast plötzlich abgeschnitten werden kann, weil der Eigentümer unbekannt ist, sondern nur, wenn der Eigentümer und der Standort des Astes auch nach gründlichen Nachforschungen, einschließlich der Überprüfung des Grundbuchs und der Wohnsitzbescheinigung, nicht ermittelt werden können. Im Fall (iii) handelt es sich um eine Notsituation, in der keine Zeit zu verlieren ist, so dass die Äste sofort und ohne Vorankündigung entfernt werden dürfen.
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Gemeinsam genutzte Bäume: Es wurde auch eine Bestimmung für den Fall eingeführt, dass ein Baum von mehreren Personen gemeinsam genutzt wird. Artikel 233 Absatz 2 des geänderten Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht vor, dass jeder Miteigentümer überhängende Äste allein entfernen darf, wenn der Baum im gemeinsamen Eigentum steht. Mit anderen Worten: Jeder Miteigentümer kann nach eigenem Ermessen überhängende Äste beseitigen, selbst in Situationen, in denen früher die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich war (es ist auch möglich, dass ein Dritter sie stattdessen abschneidet, sofern er die Zustimmung eines der anderen Miteigentümer einholt). Dies hat aus Sicht des Grundstückseigentümers den Vorteil, dass der Umgang mit Bäumen auf benachbarten Grundstücken, die im gemeinsamen Eigentum stehen, einfacher wird.
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Erweitertes Betretungsrecht des Nachbargrundstücks: Auch das Betretungsrecht des Nachbargrundstücks zum Zwecke des Beschneidens von Ästen ist geändert worden. Artikel 209 des Zivilgesetzbuches in seiner geänderten Fassung besagt eindeutig, dass die Nutzung des Nachbargrundstücks in dem Maße erlaubt ist, wie es für die Durchführung des oben erwähnten grenzüberschreitenden Astschnitts erforderlich ist. Die Nutzung ist jedoch auf das notwendige Mindestmaß beschränkt, und es gibt auch Bestimmungen zur Rücksichtnahme, z. B. darf, wenn es sich bei dem Nachbargrundstück um ein Wohngrundstück handelt, das Innere der Wohnung nicht ohne die Zustimmung des Bewohners betreten werden. Durch die Klärung der Situationen, in denen das unbefugte Betreten des Nachbargrundstücks rechtlich zulässig ist, wird auch die physische Arbeit des Astschneidens erleichtert.
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Kostenteilung: Artikel 233 des geänderten Zivilgesetzbuchs enthält keine direkte Bestimmung über die Kostenteilung beim Schneiden von grenzüberschreitenden Ästen. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die Kosten für die Beseitigung grundsätzlich vom Eigentümer des Baumes verlangt werden können, da die Tatsache, dass ein Ast die Grenze überquert, selbst eine Verletzung des Grundeigentums darstellt und der Grundstückseigentümer (derjenige, der die Grenze überquert hat) die Verpflichtung zur Bewirtschaftung des Astes übernimmt, die er hätte übernehmen müssen (Anspruch nach den allgemeinen Grundsätzen von Artikel 703 [ungerechtfertigte Bereicherung] und Artikel 709 [unerlaubte Handlung] des Zivilgesetzbuches). (Ansprüche nach den allgemeinen Grundsätzen von Artikel 703 [ungerechtfertigte Bereicherung] und Artikel 709 [unerlaubte Handlung] des Zivilgesetzbuchs). Das bedeutet, dass der Grundstückseigentümer, selbst wenn er einen Unternehmer beauftragt hat, die Äste auf eigene Kosten zu schneiden, mit großer Wahrscheinlichkeit die Kosten später vom benachbarten Baumbesitzer einfordern kann. In der Praxis kann es jedoch Fälle geben, in denen die Last je nach den Gesprächen mit der anderen Partei und den Umständen geteilt wird, so dass die Kostenforderung mit Vorsicht zu genießen ist.
Die obigen Ausführungen geben einen Überblick über die neuen Vorschriften für grenzüberschreitende Zweigniederlassungen, die sich auf Artikel 233 des geänderten Zivilgesetzbuchs stützen. Die Änderung ermöglicht eine flexible Reaktion, wobei **"im Prinzip die Diskussion, aber die Selbsthilfe in bestimmten Fällen OK ist "**, und bietet den Grundeigentümern ein Umfeld, in dem sie Verstöße schneller als zuvor abstellen können. 3.
3. Die von den Grundstückseigentümern infolge der Änderung geforderten Reaktionen und Vorkehrungen
Die Änderungen des Zivilgesetzbuches haben zwar die Möglichkeiten des Umgangs mit grenzüberschreitenden Zweigniederlassungen erweitert, doch müssen sich die Grundeigentümer der Maßnahmen und Vorkehrungen bewusst sein, die sie treffen müssen, um ihre neuen Rechte ordnungsgemäß auszuüben. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte und Risikomanagementmaßnahmen zusammengefasst, die bei der Durchführung der Selbsthilfe zu beachten sind.
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Sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Selbsthilfe erfüllt sind: Eine der drei oben genannten Bedingungen muss erfüllt sein, um einen Ast auf eigene Faust abschneiden zu können. Wenn Sie also tatsächlich einen grenzüberschreitenden Ast entdecken, ist es wichtig, zunächst die andere Partei (den Baumeigentümer) förmlich zu benachrichtigen und dies zu dokumentieren. Schicken Sie z. B. per Post eine Mitteilung mit dem Inhalt, dass die überhängenden Äste von Fatima Fatima zurückgeschnitten werden müssen, und warten Sie eine angemessene Frist ab (etwa zwei Wochen als grober Richtwert). Geht nach Ablauf der Frist keine Antwort ein, ist die Bedingung (i) der Selbsthilfe erfüllt. Ist der Eigentümer des Baumes unbekannt oder nicht erreichbar, halten Sie alle Nachforschungen fest, die Sie nach bestem Wissen und Gewissen angestellt haben (z. B. Einsichtnahme in das Grundbuch, Befragung von Nachbarn usw.), damit Sie die Bedingung (ii) geltend machen können. Auch in dringenden Fällen (Bedingung iii) ist es hilfreich, objektiv festzustellen, ob die Situation wirklich dringend ist, und, wenn möglich, Fotos und Zeugenaussagen Dritter einzuholen. Der erste Schritt zur Vermeidung von Problemen besteht darin, darauf vorbereitet zu sein, später zu erklären, dass die Voraussetzungen für die Selbsthilfe erfüllt sind.
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Machen Sie sich genau klar, unter welchen Voraussetzungen kein Gerichtsverfahren erforderlich ist: Der Vorteil dieses Änderungsantrags besteht darin, dass Sie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die Situation bewältigen können, ohne das zuvor erforderliche Gerichtsverfahren durchführen zu müssen. Allerdings ist zu beachten, dass es andererseits weiterhin nicht zulässig ist, Zweige abzuschneiden, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Gesetz ist Selbsthilfe ohne Gerichtsverfahren grundsätzlich verboten, und es besteht die Gefahr einer Verletzung der Eigentumsrechte des benachbarten Grundstückseigentümers (unerlaubte Handlung), wenn Äste abgeschnitten werden, ohne dass die Bedingungen erfüllt sind. Die Novelle lässt zwar ein gewisses Maß an Selbsthilfe zu, doch handelt es sich dabei um eine ausnahmsweise zulässige Maßnahme unter klaren Voraussetzungen. Als Grundstückseigentümer müssen Sie immer in Ruhe abwägen, ob es sich um einen Fall handelt, bei dem Sie auf ein Gerichtsverfahren verzichten können, und wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dürfen Sie niemals von sich aus tätig werden und weiterhin versuchen, die Angelegenheit durch Gespräche oder Gerichtsverfahren zu lösen. Auch nach der Novellierung ist eine einfache Selbstbestimmung weiterhin verboten und eine vorsichtige Haltung erforderlich, die gegebenenfalls auch die Hinzuziehung von Fachleuten einschließt.
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Mögliche Risiken und deren Bewältigung: Bei der Entscheidung, Zweigstellen in Selbsthilfe abzuschneiden, sind folgende Risiken möglich, die jeweils geeignete Managementmaßnahmen erfordern
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Rechtliche Risiken: Wie bereits erwähnt, kann das Schneiden von Ästen, die nicht den Anforderungen entsprechen, illegal sein. Selbst wenn die Anforderungen erfüllt sind, kann der Umfang und die Methode des Rückschnitts als "Overkill" umstritten sein. Zu den zu ergreifenden Maßnahmen gehören die vorherige Konsultation eines Rechtsexperten (z. B. eines Anwalts) und die sorgfältige Planung der zu schneidenden Bereiche. Beschränken Sie den Rückschnitt auf den Teil, der die Grenze überschreitet, und beschränken Sie ihn auf das zur Wahrung der rechtlichen Zulässigkeit erforderliche Minimum. Es ist auch sinnvoll, den Schriftverkehr und Fotos/Videos vom Ort des Geschehens aufzubewahren, falls es Probleme gibt.
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Nachbarschaftsrisiko: Auch wenn Sie rechtlich dazu berechtigt sind, kann das Fällen des Baumes Ihres Nachbarn zu emotionalen Spannungen führen. Am besten ist es, wenn Sie sich mit dem benachbarten Grundstückseigentümer so weit wie möglich im Voraus absprechen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie den Baum selbst fällen müssen, wenn er nicht fristgerecht gefällt wird, und informieren Sie ihn im Voraus über die tatsächliche Fällung. Wenn Sie einen Ast plötzlich und ohne Vorwarnung fällen, kann das den Ruf der Gegenpartei schädigen. Obwohl die Änderung die Ausübung Ihrer Rechte erleichtert, ist es wichtig, gleichzeitig gute nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen.
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Praktische Risiken (Sicherheits- und Eigentumsrisiken): Das Schneiden großer, hoher Äste birgt Sicherheitsrisiken wie Stürze und Sachschäden. Es besteht auch die Gefahr, dass abgeschnittene Äste auf benachbarte Gebäude oder Fahrzeuge fallen und diese beschädigen. Als Gegenmaßnahme sollten Sie es ruhig angehen lassen und einen professionellen Baumpfleger oder Baumschneider mit dem Schneiden von Ästen beauftragen. Fachleute können Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten und sind im Falle eines Unfalls oft versichert. Auch wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen, sollten Sie versuchen, das Risiko zu verringern, indem Sie mehr als eine Person mit der Arbeit beauftragen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen (z. B. Aufhängen von Ästen an Seilen, Unterlegen von Folien usw.). Es ist auch ratsam, die Nachbarn über Datum und Uhrzeit der Arbeiten zu informieren und die Arbeiten in die Zeit zu legen, in der sie zu Hause sind, damit sie im Falle eines Schadens sofort kontaktiert werden und reagieren können. Sie müssen die Risiken, die während der Arbeiten auftreten können, selbst tragen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen und sorgfältige Verfahren anwenden.
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Risiko der Kostenteilung: Wie bereits erwähnt, werden die Kosten für die Entfernung von Ästen in der Regel dem Baumeigentümer in Rechnung gestellt, was jedoch nicht immer reibungslos verläuft. Je nach Beziehung zum Nachbarn muss eine Kostenteilung besprochen werden, und wenn der Eigentümer nicht bekannt ist, besteht das Problem, dass die Rechnungsadresse gar nicht erst ermittelt werden kann. Bewahren Sie als Gegenmaßnahme eine klare Aufschlüsselung der Kosten für das Schneiden von Ästen auf (z. B. Rechnungen des Auftragnehmers), damit Sie bei einer späteren Reklamation Beweise vorlegen können. Ist der Nachbar nicht bereit, die Kosten zu übernehmen, ist es ratsam, im Gespräch eine Lösung anzustreben und flexibel zu sein, z. B. indem Sie einen Kompromiss über den Anteil der zu tragenden Kosten vorschlagen. Kann auch dann keine Einigung erzielt werden, kann der Rechtsweg in Betracht gezogen werden, wobei jedoch auch die Kosten eines Rechtsstreits berücksichtigt werden müssen. Da es sich in jedem Fall nicht um eine Übersetzung handelt, dass es ein Recht gibt, das in Bezug auf die Kosten geltend gemacht werden kann = es ist sicher, dass man es eintreiben kann, wird die vorsichtige Planung, dass die Möglichkeit, dass die Kosten zu Lasten der eigenen Person gehen, von Anfang an sicher ist, einbezogen.
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Risiko der Grenzerkennung: Die genaue Lage der Grenze ist eine Voraussetzung dafür, ob ein Zweig die Grenze überschritten hat. Liegt ein Fehler in der Grenzwahrnehmung vor und man schneidet einen Ast ab, der eigentlich nicht über die Grenze geht, so ist dies an sich schon eine Überschreitung der Bäume des Nachbarn und kann zu weiteren Problemen führen. Prüfen Sie als Gegenmaßnahme noch einmal, ob die Grenzmarkierungen zwischen Ihrem Grundstück und dem Nachbargrundstück eindeutig sind. Wenn die Grenzpfähle oder andere Grenzmarkierungen unklar sind, empfehlen wir Ihnen, vor Beginn der Arbeiten eine Vermessung und gegebenenfalls eine professionelle Grenzkontrolle durchzuführen. Auch in Fällen, in denen der Winkel oder die Lage eines die Grenze kreuzenden Astes unklar ist, ist es sicher, mit den Arbeiten zu beginnen, nachdem man sich gegenseitig anerkannt hat, z. B. durch eine gemeinsame Überprüfung des Geländes mit der anderen Partei. Indem man erst dann handelt, wenn man den Sachverhalt der "grenzüberschreitenden" Situation genau kennt, lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden.
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Wie bereits erwähnt, müssen, auch wenn die Änderungen Selbsthilfemaßnahmen zugunsten des Grundstückseigentümers zulassen, vielfältige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, wenn tatsächlich gehandelt wird. Gründliche Rücksichtnahme auf die Nachbarn und Risikomanagement unter strikter Beachtung des rechtlich zulässigen Umfangs und der Verfahren sind der Schlüssel für eine reibungslose Umsetzung der überarbeiteten Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Abzweigungen.
4. Praktische Ratschläge zur Vermeidung von Problemen mit grenzüberschreitenden Niederlassungen
Die wünschenswerteste Reaktion ist die Vermeidung von Problemen mit grenzüberschreitenden Zweigniederlassungen selbst. Nachstehend sind einige Präventivmaßnahmen aufgeführt , die vom Standpunkt des Landbesitzers/Grundstückseigentümers aus ergriffen werden können.
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Regelmäßige Grenzbegehungen und Inspektionen: Führen Sie regelmäßige Begehungen der Grundstücksgrenzen durch und achten Sie auf Äste und Hecken an der Grenze zum Nachbargrundstück, die die Grenze zu überschreiten drohen. Dies ist besonders im Frühjahr und Sommer wichtig, wenn die Bäume wachsen. Wenn Sie die Anzeichen frühzeitig erkennen, können Sie Maßnahmen in Betracht ziehen, bevor die Äste zu groß werden und zu einem ernsthaften Befall führen. Selbst eine einfache Inspektion einmal im Monat ist ein wirksames Mittel, um dies zu verhindern.
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Kommunikation mit benachbarten Grundstückseigentümern: Die regelmäßige Pflege einer guten Kommunikation mit den Nachbarn steht in direktem Zusammenhang mit der Problemvermeidung. Wenn Sie sich Sorgen um Bäume in Grenznähe machen, sprechen Sie mit der anderen Partei und beraten Sie sich so bald wie möglich mit ihr. Zum Beispiel: "Die Äste hier scheinen ein wenig über die Grenze zu ragen, warum schauen wir nicht einmal gemeinsam nach?" Es ist sinnvoll, das Gespräch etwas sanfter anzugehen, z. B.. Wenn sie es einfach nicht merken, kann es sie ermutigen, die Äste freiwillig zu beschneiden, oder Sie können gemeinsam einen Plan zur Lösung des Problems ausarbeiten. Wenn Sie das Problem besprechen, bevor es eskaliert, können Sie verhindern, dass sich beide Parteien emotional verstricken, und eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.
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Baumpflege auf dem eigenen Grundstück sicherstellen: Wenn sich auf dem Grundstück Bäume oder Hecken befinden, die der Grundstückseigentümer selbst bewirtschaftet, ist es wichtig, diese systematisch zu beschneiden und zu pflegen, damit sie nicht auf das Nachbargrundstück übergreifen. Die Novelle hat eine Situation geschaffen, in der aus der Sicht des Nachbarn gilt: "Wenn der Baum des Nachbarn die Grenze überschreitet, können Sie ihn selbst schneiden", also achten Sie darauf, dass Sie aus der entgegengesetzten Perspektive keinen Ärger verursachen. Insbesondere wenn Sie Eigentümer einer leerstehenden oder vermieteten Immobilie sind, sollten Sie regelmäßig kontrollieren, ob der Baum nicht zu stark wächst und die Äste nicht zu stark sind. Wenn es schwierig ist, den Baum selbst zu pflegen, ist es auch sinnvoll, ein Landschaftsbauunternehmen mit dem regelmäßigen Schnitt zu beauftragen. Die Rücksichtnahme darauf, dem Nachbarn keinen Ärger zu bereiten, ist die Grundlage für gute Beziehungen, und die Haltung, die Bäume an der Grenze im Geiste des "gegenseitigen Respekts" zu pflegen, ist erforderlich.
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Gegenseitige Vereinbarungen zur Vermeidung von Problemen: Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke können auch in Erwägung ziehen, Regeln und Kooperationsvereinbarungen für die Baumpflege zu besprechen und zu vereinbaren. Zum Beispiel wäre eine einfache Vereinbarung wie "wir sollten die Bäume in der Nähe der Grenze jedes Jahr in X Monaten kontrollieren und sie, wenn nötig, beschneiden" eine gute Idee. Auch wenn es nicht so formell ist wie eine schriftliche Vereinbarung, kann schon eine mündliche Vereinbarung oder ein gemeinsames Verständnis wirksam sein. Wenn das Nachbargrundstück leer steht oder der Eigentümer weit weg ist und das Grundstück nicht bewirtschaftet wird, ist es auch eine gute Idee, sich mit dem Amt für Leerstandsbekämpfung der Gemeindeverwaltung oder der örtlichen Anwohnervereinigung in Verbindung zu setzen, um herauszufinden , wie man mit einer dritten Partei zusammenarbeiten kann. Wenn Sie frühzeitig ein Netzwerk interessierter Parteien aufbauen, ist es einfacher, Informationen auszutauschen und Probleme zu lösen, bevor sie entstehen.
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Halten Sie Ihre Antennen für relevante Gesetze und Informationen offen: Änderungen in der Gesetzgebung, die sich auf die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien auswirken, wie z. B. die jüngsten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, treten regelmäßig auf. Als Immobilieneigentümer ist es eine umfassende Vorsichtsmaßnahme, sich durch regelmäßige Lektüre von Rechtsnachrichten und Mitteilungen der Regierung auf dem neuesten Stand zu halten. Dieses Wissen ermöglicht es Ihnen, sich frühzeitig vorzubereiten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, und es erleichtert Ihnen auch die Wahl der angemessenen Reaktion, wenn ein Problem auftritt. Nehmen Sie bei Bedarf an Seminaren und Beratungen mit Experten teil und bauen Sie Beziehungen zu zuverlässigen Immobilienverwaltungsunternehmen und Rechtsanwälten auf, damit Sie im Ernstfall beruhigt sein können.
Wenn Sie die oben genannten praktischen Ratschläge befolgen, können Sie die Wahrscheinlichkeit von Problemen bei grenzüberschreitenden Verzweigungen verringern und den Schaden minimieren, selbst wenn ein Problem auftritt. **Es ist wichtig, sich um die Verbesserung der Umgebung der Grenze zu bemühen und täglich mit den Nachbarn zusammenzuarbeiten, ganz nach dem Motto "Wer vorbereitet ist, ist sicher "**.
5. Zusammenfassung (grundlegende Maßnahmen, die der Grundstückseigentümer ergreifen sollte)
Durch die Überarbeitung des Zivilgesetzbuches haben sich die Maßnahmen des Grundstückseigentümers gegen grenzüberschreitende Abzweigungen vom Nachbargrundstück stark weiterentwickelt. Die Grundprinzipien, die von den Grundeigentümern zu beachten sind, lauten wie folgt
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Vorbeugung und Koordination an erster Stelle: Die beste Lösung für das Problem der Grenzabzweigungen ist, sie zu verhindern. Kontrollieren Sie den Grenzbereich regelmäßig und pflegen Sie eine reibungslose Kommunikation mit den Nachbarn. Durch Austausch und Zusammenarbeit kann verhindert werden, dass sich das Problem zu einem großen Streit entwickelt, solange es noch klein ist.
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Verstehen und befolgen Sie die gesetzlichen Änderungen: Wenn ein Ast die Grenze eines Nachbargrundstücks überschreitet, können Sie Ihre Rechte schneller und angemessener als bisher wahrnehmen, wenn Sie die neuen Regeln des revidierten Zivilgesetzbuchs von 2023 beachten. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen und Verfahren für die Ausübung der Rechte. Achten Sie darauf, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren einhalten, z. B. die Benachrichtigung, die Einhaltung von Fristen, die Durchführung einer gründlichen Untersuchung, wenn der Eigentümer unbekannt ist, und die Bereitschaft, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt. Wenn Sie die Änderungsanträge richtig verstehen und innerhalb ihres Geltungsbereichs handeln, können Sie auch verhindern, dass sich Probleme wiederholen.
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Seien Sie diskret und höflich: Bleiben Sie immer ruhig und höflich, wenn Sie Ihr neu anerkanntes Recht auf Selbsthilfe ausüben. Es ist wichtig, nicht sofort in einem Moment der Erregung einen Ast abzusägen, sondern behutsam vorzugehen, zum Beispiel indem Sie die andere Partei informieren, die Arbeitsmethoden berücksichtigen und Sicherheitsmaßnahmen vorbereiten. Auch wenn es sich um eine rechtlich zulässige Maßnahme handelt, handelt es sich doch um einen Eingriff in das Eigentum des Nachbarn, so dass es ratsam ist, die Situation mit Augenmaß und Höflichkeit anzu gehen. So können Sie letztlich Ihre Rechte wahren.
Wenn Sie die oben genannten Grundsätze beherzigen, sollten Sie als Grundstückseigentümer in der Lage sein, gute Entscheidungen zu treffen, wenn es um grenzüberschreitende Verzweigungen geht. Die neuen Maßnahmen, die durch die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen sind, können eine beruhigende Waffe für Grundstückseigentümer sein. Sie sind jedoch nur dann von echtem Wert, wenn sie richtig verstanden und angemessen genutzt werden. Wenn Sie Probleme mit grenzüberschreitenden Zweigen haben, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen, um eine Lösung zu finden, die mit dem Gesetz und den Tatsachen übereinstimmt. Mit dem entsprechenden Wissen und einer besonnenen Reaktion können Sie sowohl die Rechte an Ihrem Eigentum wahren als auch gute nachbarschaftliche Beziehungen pflegen.

稲澤大輔
INA&Associates Co., Ltd. Geschäftsführer. Mit Sitz in Osaka, Tokio und Kanagawa ist das Unternehmen in den Bereichen Immobilienkauf, -vermietung und -verwaltung tätig. Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen auf der Grundlage seiner umfangreichen Erfahrung in der Immobilienbranche an. Basierend auf dem Grundsatz, dass „die Mitarbeiter das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind“, legt das Unternehmen großen Wert auf die Personalentwicklung. Das Unternehmen ist bestrebt, nachhaltig Unternehmenswerte zu schaffen. 【Erworbene Qualifikationen (einschließlich bestandene Prüfungen)】 Immobilienmakler, Verwaltungsfachangestellter, Datenschutzbeauftragter, Wohnungsverwalter, Verwaltungsleiter, Brandschutzbeauftragter der Klasse A, Versteigerungsfachmann für Immobilien, Immobilienverwalter, Techniker für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnanlagen, Leiter für Geldgeschäfte, Immobilienberater