Bei der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Auszug aus einer Mietwohnung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Laut einer Umfrage der unabhängigen Verwaltungsbehörde „Nationales Zentrum für Verbraucherfragen“ gibt es jährlich etwa 13.000 bis 14.000 Beratungsfälle zu diesem Thema, was etwa 40 % aller Mietstreitigkeiten ausmacht und damit den größten Anteil ausmacht.Konkrete Beratungsfälle sind beispielsweise „höhere Kosten als erwartet“, „Reparaturkosten für Verschmutzungen, die im Rahmen des normalen Wohngebrauchs entstanden sind“ oder „Kosten für Schäden, die bereits vor Einzug vorhanden waren“. Für Vermieter können solche Probleme ein großes Risiko für die Vermietung darstellen. In diesem Artikel werden die grundlegenden Regeln für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Mietverträgen, wichtige Punkte für Mieter und Vermieter sowie typische Probleme beim Auszug und deren Vermeidung systematisch erläutert.Abschließend stellen wir Ihnen die Vorteile einer Beauftragung von INA vor, um diese komplizierten Vorgänge und Risiken zu vermeiden, und unterstützen Sie als Eigentümer dabei, Ihre Vermietung sorgenfrei zu verwalten.
Grundregeln für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Mietverträgen
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bedeutet, dass der Mieter (Bewohner) bei seinem Auszug aus der Mietwohnung diese in den Zustand zurückversetzt, in dem sie sich bei seinem Einzug befand. In Japan ist der Mieter in der Regel zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet, aber das bedeutet nicht, dass die Wohnung buchstäblich in den Zustand vor dem Einzug zurückversetzt werden muss. Es ist unmöglich, die im Laufe der Zeit entstandenen Abnutzungserscheinungen und den durch den normalen Gebrauch entstandenen Verschleiß vollständig zu beseitigen, und diese sind auch gesetzlich und in den Richtlinien von der Verpflichtung des Mieters ausgenommen.
In den vom Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus veröffentlichten „Richtlinien zu Streitigkeiten über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands” wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands definiert als „die Wiederherstellung des Wertverlusts der Immobilie, der durch die Nutzung durch den Mieter entstanden ist, mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Mieters, Verletzung der Sorgfaltspflicht oder eine über die normale Nutzung hinausgehende Nutzung verursacht wurden”.Umgekehrt bedeutet dies, dass der Mieter nicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet ist, wenn es sich um altersbedingte Veränderungen oder Abnutzung durch normale Nutzung (sogenannte normale Abnutzung) handelt.Tatsächlich wurde dieser Gedanke im April 2020 durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich festgeschrieben. Das geänderte Bürgerliche Gesetzbuch legt eindeutig fest, dass „Schäden, die nicht dem Mieter zuzurechnen sind“ sowie „Abnutzung und Beschädigungen durch normale Nutzung und Alterung“ nicht unter die Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fallen, wodurch die bisher in den Leitlinien dargelegten Grundsätze nun gesetzlich verankert sind.Beispielsweise fallen Verblassen von Tapeten oder Tatami-Matten durch Sonneneinstrahlung, Eindrücke im Boden oder Teppich durch aufgestellte Möbel sowie Verfärbungen an der Rückwand von Fernsehern oder Kühlschränken unter den Begriff „normale Abnutzung“ und sind vom Vermieter zu tragen.Dagegen sind Verschmutzungen und Beschädigungen, die durch Unachtsamkeit oder mangelnde Pflege des Mieters entstanden sind, vom Mieter zu tragen. Typische Beispiele hierfür sind Tabakflecken und -geruch, Beschädigungen an Säulen und Fußböden durch Haustiere sowie Schimmelbildung aufgrund mangelnder Pflege. Diese fallen nicht unter den normalen Verschleiß und können vom Mieter in Rechnung gestellt werden.
Auch die Behandlung der Kaution wurde durch die gleiche Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches geklärt. Die Kaution ist eine Sicherheit, die vom Mieter bei Vertragsabschluss hinterlegt wird. Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Immobilie ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Restbetrag der Kaution abzüglich der ausstehenden Miete und der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zurückzuzahlen. Das heißt, die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands werden mit der Kaution verrechnet, und wenn ein Fehlbetrag besteht, wird dieser vom Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt, und wenn ein Überschuss besteht, wird dieser als Teil der Kaution zurückgezahlt.Wenn der Mietvertrag eine Sonderklausel enthält (eine Vereinbarung, wonach der Mieter über den üblichen Umfang der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hinausgehende Kosten zu tragen hat), hat diese Klausel gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch Vorrang vor den gesetzlichen Bestimmungen. Damit eine Sonderklausel wirksam ist, muss der Vermieter dem Mieter deren Inhalt ausreichend erklären und dessen Zustimmung einholen, und sie muss im Rahmen des gesellschaftlichen Gebrauchsgewohnheiten liegen.In vielen Fällen wird bei Vertragsabschluss eine Sonderklausel vereinbart, wonach die Kosten für die Reinigung der Wohnung und den Austausch der Schlüssel vom Mieter zu tragen sind. Auch in diesem Fall ist jedoch darauf zu achten, dass die Belastung für den Mieter nicht über das hinausgeht, was normalerweise erwartet werden kann. Als Eigentümer ist es wichtig, den Umfang der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und die Regeln für die Abrechnung der Kaution im Vertrag klar festzulegen und zu überprüfen, ob der Inhalt den öffentlichen Richtlinien und dem revidierten Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht.
Wichtige Punkte für Mieter
In einem Mietvertrag ist der Mieter zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet, wenn Schäden durch sein Verschulden oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Als Eigentümer können Sie Probleme beim Auszug vermeiden, indem Sie den Mieter auf folgende Punkte hinweisen.
- Tägliche Pflege und Erfüllung der Sorgfaltspflicht: Der Mieter ist vertraglich zur „Sorgfaltspflicht eines guten Verwalters” verpflichtet. Es ist wichtig, den Mieter darauf hinzuweisen, dass er die Räumlichkeiten täglich sauber zu halten und die Einrichtungen zu pflegen und zu lüften hat. Beispielsweise entstehen Schimmel und Kalkablagerungen im Sanitärbereich durch unzureichende Reinigung, sodass durch eine angemessene Reinigung übermäßige Verschmutzungen vermieden werden können.Da Verschmutzungen, die über den normalen Rahmen hinausgehen, vom Mieter zu tragen sind, sollten Sie ihn bei Einzug darauf hinweisen.
- Verbot von unbefugten Umbauten und Beschädigungen: Das Einschlagen von großen Nägeln oder Schrauben in Wände, das Verrücken von Möbeln, das Kratzer auf dem Boden hinterlässt, oder das Halten von Haustieren ohne Erlaubnis führen zu einer über den normalen Gebrauch hinausgehenden Abnutzung. Erläutern Sie dem Mieter die Verbote im Mietvertrag ausführlich und weisen Sie ihn darauf hin, dass er für unvermeidbare Maßnahmen vorab die Zustimmung des Vermieters einholen muss.Durch Hinweise wie „Verwenden Sie zur Befestigung schwerer Möbel keine Nägel, sondern Klebehaken“ oder „Legen Sie auch in haustierfreundlichen Wohnungen Schutzmatten auf den Boden“ können unnötige Schäden vermieden werden.
- Überprüfung des Zustands bei Einzug und Auszug: Es ist ratsam, dass der Mieter bei Einzug selbst Fotos von Schäden und Verschmutzungen in der Wohnung macht und diese dem Vermieter zur Verfügung stellt. Bei Auszug sollte der Zustand der Wohnung möglichst in Anwesenheit des Mieters überprüft und die erforderlichen Reparaturen von beiden Seiten festgelegt werden.Für den Mieter ist es einfacher, die bei seinem Auszug in Rechnung gestellten Kosten zu akzeptieren, wenn er selbst die von ihm verursachten Schäden kennt. Umgekehrt können Missverständnisse vermieden werden, wenn Schäden, die offensichtlich bereits vor dem Einzug vorhanden waren, sofort gemeldet werden. Weisen Sie den Mieter bei Einzug und Auszug darauf hin, wie wichtig es ist, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.
- Überprüfung und Bekanntgabe des Vertragsinhaltes: Wenn der Mieter bei Vertragsabschluss die Bedingungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und die Abrechnung der Kaution nicht richtig versteht, kann es später zu Streitigkeiten über „nicht angekündigte Kosten” kommen. Wenn in einem Sondervertrag die Kosten für die Hausreinigung usw. ausdrücklich festgelegt sind, muss dies dem Mieter sorgfältig erklärt und mit ihm vereinbart werden.Außerdem ist es ratsam, dem Mieter bei der Entscheidung zum Auszug im Voraus mitzuteilen, in welchem Umfang die Räumung zu erfolgen hat und welche Reparaturen erforderlich sind, um eventuelle Fragen zu klären. Die gründliche Bekanntgabe der Vertragsbedingungen trägt dazu bei, dass der Mieter sich darauf einstellen kann und Missverständnisse beim Auszug vermieden werden.
Durch die vorherige Mitteilung der Punkte, die der Mieter beachten muss, kann ein reibungsloser Ablauf sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter gewährleistet werden.Als Eigentümer ist es ratsam, den Mieter bei der Einweisung oder durch Aushänge über diese Punkte zu informieren.
Wichtige Punkte für den Vermieter
Im Folgenden werden die Punkte zusammengefasst, die der Vermieter bei der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beachten sollte. Durch angemessenes Handeln können Sie unnötige Probleme und Kosten vermeiden und eine zuverlässige Vermietung gewährleisten.
- Klare Vertragsformulierungen und Anpassung an die neuesten Vorschriften: Die Bedingungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und die Abrechnung der Kaution sollten so klar wie möglich im Mietvertrag festgelegt werden. Unter Bezugnahme auf den Mustervertrag und die Richtlinien des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus sollten in den Vertragsbedingungen die normale Abnutzung und der Umfang der vom Mieter zu tragenden Kosten festgelegt werden. Außerdem ist zu beachten, dass sich die Vorschriften durch die Gesetzesänderung im Jahr 2020 geändert haben.Alte Gepflogenheiten aus der Zeit vor der Gesetzesänderung (z. B. „Die Kaution wird nicht zurückgezahlt“) gelten nicht mehr, daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen und die Vertragsabwicklung an die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Es empfiehlt sich, die Vertragsformulare und -klauseln regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
- Dokumentation und Weitergabe des Zustands der Immobilie: Die detaillierte Dokumentation des Zustands der Immobilie bei der Vermietung und bei der Übergabe ist eine grundlegende Maßnahme zur Vermeidung von Problemen beim Auszug.Wenn der Eigentümer oder die Verwaltungsgesellschaft bei Einzug Fotos und eine Checkliste der Räumlichkeiten erstellt und gemeinsam mit dem Mieter Schäden und Verschmutzungen festhält und vereinbart, lassen sich Streitigkeiten darüber, wer für bestimmte Schäden verantwortlich ist, bei Auszug erheblich reduzieren. Ebenso ist es ratsam, bei Auszug gemeinsam mit dem Mieter den Zustand zu überprüfen und vor Ort die zu reparierenden Stellen und die geschätzten Kosten festzuhalten. Durch die gemeinsame Dokumentation und transparente Vorgehensweise steigt die Zufriedenheit der Mieter und Probleme lassen sich vermeiden.
- Verständnis für normale Abnutzung und angemessene Kostenübernahme: Der Eigentümer muss genau wissen, was unter altersbedingter Abnutzung und normaler Abnutzung zu verstehen ist und welche Schäden vom Mieter zu tragen sind. Wie bereits erwähnt, sind Verfärbungen der Tapeten durch Sonneneinstrahlung, Dellen im Boden und Mängel aufgrund von altersbedingter Abnutzung der Ausstattung vom Vermieter zu tragen. Wenn diese Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden, führt dies zu Beschwerden, da „Abnutzung durch normales Wohnen in Rechnung gestellt wird“.Bei der Berechnung der Kosten ist zu prüfen, ob die Reparatur oder Reinigung auf altersbedingte Abnutzung oder auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, und eine gerechte Aufteilung der Kosten vorzunehmen. Außerdem ist die Lebensdauer der Tapeten und der Ausstattung zu berücksichtigen. Selbst wenn ein Teil der Abnutzung auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, ist es fair, nicht die gesamten Kosten für den Neukauf zu verlangen, sondern einen Abschlag unter Berücksichtigung des Restwerts vorzunehmen. Durch die Darlegung einer angemessenen Kostenaufteilung kann das Verständnis des Mieters gewonnen und Streitigkeiten vorgebeugt werden.
- Gründliche Berechnung und Erläuterung der Reparaturkosten: Wenn Sie Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung stellen, sollten Sie dem Mieter die Einzelheiten und die Grundlage dafür so detailliert wie möglich erläutern. Unklare Angaben darüber, wofür welche Kosten entstanden sind, führen zu Misstrauen seitens des Mieters.Es empfiehlt sich, die Kostenposten einzeln aufzulisten und mit einer Begründung zu versehen, z. B. „Komplette Erneuerung der Tapeten: XX Yen (aufgrund von Nikotinflecken muss eine komplette Erneuerung vorgenommen werden)“, „Hausreinigungskosten: XX Yen (Reinigung von Fettflecken in der Küche und Schimmel im Badezimmer)“. Wenn möglich, sollten Sie einen Kostenvoranschlag und Fotos der Arbeiten vorlegen, um Ihre Angaben zu untermauern. Eine für den Mieter nachvollziehbare Erklärung ist der Schlüssel zu einer einvernehmlichen Lösung und vermeidet emotionale Konflikte.
- Professionelle Hilfe und Umgang mit Problemen: Wenn es für den Eigentümer schwierig ist, alles selbst zu regeln, kann es sinnvoll sein, eine vertrauenswürdige Immobilienverwaltungsgesellschaft oder einen Experten hinzuzuziehen. Durch die Einholung einer objektiven Meinung von dritter Seite kann unter Umständen eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden. Für den Fall, dass es zu Problemen kommt, sollten Sie frühzeitig einen Experten (z. B. einen Anwalt oder eine Schlichtungsstelle) konsultieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Es ist wichtig, Probleme schnell zu lösen und nicht zu verschleppen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte können Vermieter durch proaktives, faires und angemessenes Handeln bei der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands Probleme beim Auszug erheblich reduzieren und das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter aufrechterhalten.
Häufige Probleme beim Auszug und vorbeugende Maßnahmen
Abschließend werden einige häufig auftretende Probleme beim Auszug aus Mietobjekten aufgeführt und deren Ursachen und vorbeugende Maßnahmen erläutert. Wenn Sie sich im Voraus über mögliche Probleme im Klaren sind, können Sie als Vermieter gezielter Vorbereitungen treffen und Maßnahmen ergreifen.
Fall 1: Streit über die Kostenübernahme aufgrund der Frage, ob es sich um normale Abnutzung handelt oder nicht
Fall: Ein Mieter wurde bei seinem Auszug zur Zahlung der Kosten für die Erneuerung der Tapeten in allen Zimmern aufgefordert. Der Mieter beanstandete, dass ihm auch Verschmutzungen in Rechnung gestellt würden, die durch den normalen Gebrauch entstanden seien, und stritt sich mit dem Vermieter über die Höhe der Rückzahlung der Kaution. Die Tapeten wiesen zwar leichte Verfärbungen und Sonnenbleiche durch die aufgestellten Möbel auf, aber der Vermieter stellte auch Nikotinrückstände durch das Rauchen während der Mietzeit fest und ließ daher die Tapeten komplett erneuern.
Ursachenanalyse: In diesem Fall handelte es sich um eine Mischung aus normaler Abnutzung (Verfärbungen und Verblassen durch Möbel) und durch den Mieter verschuldeten Schäden (Nikotinablagerungen durch Rauchen). Eigentlich hätte der Vermieter die Kosten für den Austausch der Tapeten in den normal abgenutzten Bereichen übernehmen müssen, während die Reinigung und der Austausch der nikotinverschmutzten Stellen vom Mieter zu tragen gewesen wären. Die Ursache des Problems lag darin, dass diese Kosten nicht klar voneinander abgegrenzt wurden, sondern pauschal in Rechnung gestellt wurden.
Vorbeugende Maßnahmen: Bei der Berechnung der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist es wichtig, zwischen normaler Abnutzung und sonstigen Schäden sorgfältig zu unterscheiden. Wenn nur ein Teil der Tapete verschmutzt ist, sollte nur dieser Teil erneuert und die Kosten anteilig berechnet werden, um eine faire Abrechnung zu gewährleisten. Außerdem sollte im Mietvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Rauchen verboten ist und durch Rauchen verursachte Schäden vom Mieter zu tragen sind, damit der Mieter seinen Verantwortungsbereich versteht.Selbst wenn ein vollständiger Austausch aufgrund von Nikotinflecken unvermeidbar ist, sollte dies dem Mieter unter Einbeziehung eines Fachmanns erklärt und die Kosten unter Abzug der normalen Abnutzung berechnet werden. Entscheidend für die Vermeidung von Streitigkeiten über die Kosten ist, dass beide Seiten sich darüber einig sind, was vom Mieter zu tragen ist und was nicht.
Fall 2: Streitigkeiten aufgrund unzureichender Erläuterung von Sonderklauseln im Vertrag
Fallbeispiel: Bei seinem Auszug wurde der Mieter mit mehreren Zehntausend Yen für die Reinigung der Wohnung konfrontiert, was zu Streitigkeiten führte, da er von diesen Kosten nichts gewusst hatte. Der Vermieter hatte in den Sonderbedingungen des Vertrags festgelegt, dass die Reinigungskosten bei Auszug in Höhe von ○ Zehntausend Yen vom Mieter zu tragen sind, aber der Mieter hatte dies nicht richtig verstanden und behauptete, erst beim Auszug davon erfahren zu haben.Da der Vertrag unterzeichnet und mit einem Siegel versehen war, musste der Mieter die Kosten tragen, aber das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter wurde beschädigt.
Ursachenanalyse: Die Ursache liegt in der unzureichenden Erläuterung der Sonderklauseln im Voraus. Auch wenn die Sonderklauseln an sich gültig sind, bleiben Unzufriedenheiten bestehen, wenn der Mieter deren Inhalt nicht vollständig versteht. In diesem Fall wurden die Reinigungskosten bei Vertragsabschluss nicht ausreichend mündlich erläutert, was zu einer Diskrepanz zwischen den Kostenvorstellungen des Mieters führte.
Vorbeugende Maßnahmen: Es ist wichtig, Sonderklauseln bei Vertragsabschluss inhaltlich und finanziell zu erläutern und die Zustimmung des Mieters eindeutig einzuholen. Es reicht nicht aus, den Mieter die entsprechenden Stellen in der Erklärung zu wichtigen Punkten und im Vertrag unterschreiben zu lassen, sondern es sollte zusätzlich ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bei Auszug bestimmte Kosten anfallen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Sonderklauseln selbst den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.Heutzutage ist es in einigen Fällen üblich, bei Vertragsabschluss eine bestimmte Reinigungsgebühr im Voraus zu verlangen (Abschreibung). Auch in solchen Fällen ist es ratsam, die Vertragsbedingungen für den Mieter in einer vorhersehbaren Form darzulegen. Durch eine ausreichende Erläuterung und Einigung bei Vertragsabschluss können Sie Unzufriedenheit aufgrund von „nicht geklärten Punkten“ vermeiden und einen reibungslosen Auszugsprozess gewährleisten.
Fall 3: Probleme aufgrund unzureichender Überprüfung des Zustands bei Einzug
Fallbeispiel: Nach dem Auszug des Mieters stellte der Vermieter große Kratzer auf dem Boden fest und forderte Reparaturkosten. Der Mieter behauptete jedoch, dass die Kratzer bereits vor seinem Einzug vorhanden gewesen seien, und weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Da bei der Übergabe der Wohnung keine detaillierte Überprüfung und Dokumentation kleinerer Mängel vorgenommen worden war und die Erinnerungen beider Parteien vage waren, war es schließlich zeit- und arbeitsaufwändig, den Streit beizulegen.
Ursachenanalyse: Die Ursache liegt in der unzureichenden Information über den Zustand der Immobilie bei Einzug. Da der Eigentümer keine Fotos oder Berichte über den ursprünglichen Zustand angefertigt hatte, konnte er die Behauptung des Mieters nicht vollständig widerlegen, sodass die Verhandlungen über die Kostenübernahme schwierig waren.
Vorbeugende Maßnahmen: Die beste Vorbeugungsmaßnahme ist, den Zustand der Immobilie bei Einzug zu dokumentieren und zu vereinbaren. Der Eigentümer oder der Verwalter sollte die Immobilie in Anwesenheit des Mieters überprüfen, vorhandene Schäden und Verschmutzungen auflisten und vom Mieter bestätigen und unterschreiben lassen.Wenn beide Parteien eine Kopie aufbewahren, können bei Unstimmigkeiten beim Auszug anhand der Aufzeichnungen eindeutig geklärt werden, ob es sich um Schäden aus der Zeit vor dem Einzug handelt oder nicht. Selbst wenn beim Auszug Schäden festgestellt werden, die nicht in den Aufzeichnungen vermerkt sind, kann objektiv nachgewiesen werden, dass sie nach dem Einzug entstanden sind, sodass der Mieter dies akzeptieren muss. Auch wenn es etwas aufwendig erscheint, trägt eine gründliche Überprüfung des Zustands bei Einzug dazu bei, größere Probleme in der Zukunft zu vermeiden.
Wir haben uns nun typische Probleme und deren Lösungen angesehen. Die gemeinsamen Präventionsmaßnahmen lassen sich in zwei Punkten zusammenfassen: „Vorab-Informationsaustausch und gründliche Dokumentation“ sowie „Klare Vertragsbedingungen und Regeln“. Als Eigentümer können Sie die meisten Probleme vermeiden, indem Sie sich gut vorbereiten und eng mit dem Mieter kommunizieren.
Fazit
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Auszug aus einer Mietwohnung ist eine komplexe Aufgabe, die eine angemessene Vorgehensweise auf der Grundlage der Gesetze und Richtlinien sowie eine sorgfältige Kommunikation mit dem Mieter erfordert. Wenn der Eigentümer die oben genannten Punkte beachtet, lassen sich viele Probleme vermeiden. In der Praxis ist jedoch die gesamte Verwaltung vom Einzug bis zum Auszug mit einem erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden, und es ist eine große Belastung für den Einzelnen, sich um Gesetzesänderungen und die Beilegung von Streitigkeiten zu kümmern.
Um solche komplizierten Aufgaben und Risiken zu vermeiden und eine sorgenfreie Vermietung zu gewährleisten, sind professionelle Immobilienverwaltungsgesellschaften wie INA ein starker Partner. Das Unternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Immobilienverwaltung und fachkundige Mitarbeiter, die mit den neuesten Gesetzen und Richtlinien bestens vertraut sind. Daher ist eine präzise und faire Entscheidung über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und die Verhandlungen mit den Mietern möglich.Darüber hinaus verfügt INA über ein 24-Stunden-Support-System und ist in der Lage, bei Problemen mit Mietern schnell und angemessen zu reagieren. Da INA alle Aufgaben wie die Kommunikation mit den Mietern, die Beauftragung von Handwerkern und die Abrechnung der Kautionen übernimmt, können sich die Eigentümer ganz auf die Vermietung konzentrieren, ohne sich um lästige Formalitäten kümmern zu müssen.Darüber hinaus trägt INA mit seinem langjährigen Know-how und modernster Technologie zur Werterhaltung und -steigerung Ihrer Immobilien bei.
Probleme im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands lassen sich mit Hilfe von Fachleuten meist vermeiden. Wenn Sie als Vermieter Ihre Immobilien sicher verwalten möchten, sollten Sie INA als zuverlässigen Partner in Betracht ziehen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer hervorragenden Reaktionsfähigkeit nehmen wir Ihnen lästige Probleme ab und sorgen für eine stabile Vermietung und Sicherheit.

稲澤大輔
INA&Associates Co., Ltd. Geschäftsführer. Mit Sitz in Osaka, Tokio und Kanagawa ist das Unternehmen in den Bereichen Immobilienkauf, -vermietung und -verwaltung tätig. Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen auf der Grundlage seiner umfangreichen Erfahrung in der Immobilienbranche an. Basierend auf dem Grundsatz, dass „die Mitarbeiter das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind“, legt das Unternehmen großen Wert auf die Personalentwicklung. Das Unternehmen ist bestrebt, nachhaltig Unternehmenswerte zu schaffen. 【Erworbene Qualifikationen (einschließlich bestandene Prüfungen)】 Immobilienmakler, Verwaltungsfachangestellter, Datenschutzbeauftragter, Wohnungsverwalter, Verwaltungsleiter, Brandschutzbeauftragter der Klasse A, Versteigerungsfachmann für Immobilien, Immobilienverwalter, Techniker für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnanlagen, Leiter für Geldgeschäfte, Immobilienberater