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    Effektive Lösungen für Lärmprobleme in Mietobjekten

    Sehr geehrte Vermieterin, haben Sie eines dieser Probleme? Häufige Beschwerden über Schritte von Mietern aus dem Stockwerk darüber, Mieter, die sich spätabends über die Lautstärke des Fernsehers streiten, Mieter, die wegen des Klaviers gebeten werden, auszuziehen.

    In Mietobjekten ist der Umgang mit Lärmproblemen eines der lästigsten Probleme für Hausverwalter. Aufgrund der Struktur des japanischen Wohnungsbaus, insbesondere in Wohnungen und Eigentumswohnungen, überträgt sich der Schall leicht, und Lärmprobleme zwischen Mietern sind keine Seltenheit. Die Wahrnehmung von Lärm ist subjektiv: Manche Leute sagen, dass sie das gleiche Geräusch nicht stört, während andere sagen, dass sie es nicht ertragen können, was den Umgang mit diesem Problem erschwert.

    Lärmprobleme können für Eigentümer, die ihre eigenen Immobilien selbst verwalten, besonders belastend sein. Denn sie müssen sich die Argumente der Beteiligten in angemessener Weise anhören, geeignete Lösungen vorschlagen und in einigen Fällen auch aus rechtlicher Sicht Entscheidungen treffen.

    Dieser Artikel erläutert die Realität von Lärmproblemen, die durch Nachbarräume und Anwohner verursacht werden, die Schwierigkeiten, mit denen sich selbstverwaltende Eigentümer konfrontiert sehen, und die spezifischen Vorteile der Auslagerung an eine Verwaltungsgesellschaft. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um eine stabile Mietverwaltung zu erreichen und gleichzeitig die Zufriedenheit der Mieter zu erhalten.

    Beispiele für Lärmprobleme von selbstverwalteten Eigentümern

    Fall 1: Trittschallprobleme in den Stockwerken darüber und darunter und Mieterkonflikte

    Fallstudie von Herrn Sato (Unternehmensmitarbeiter in den 50ern), der eine Wohnung (zweistöckiges Holzgebäude, insgesamt acht Zimmer) in Tokio selbst verwaltet.

    In einer Holzwohnung, die Herrn Sato gehört, beschwerte sich ein älterer Mieter, der im Erdgeschoss wohnte, dass er wegen der lauten Schritte des Bewohners im zweiten Stock nicht schlafen konnte. Als Herr Sato die Mieter im zweiten Stock (ein junges Paar) über die Situation aufklärte, antworteten sie, dass sie nur ein normales Leben führten und nicht besonders herumhüpften.

    Die Situation verbesserte sich nicht, und die Mieter im ersten Stock begannen, "mitten in der Nacht an die Decke zu klopfen". Der Mieter im ersten Stock begann, "nachts an die Decke zu hämmern".

    Da es nicht möglich war, die Existenz des Lärms objektiv festzustellen, und beide Seiten einen Standpunkt vertraten, wurde Frau Sato in die schwierige Lage versetzt, sich für eine Seite entscheiden zu müssen. Letztendlich musste die Mieterin im Erdgeschoss die Wohnung verlassen, da der Lärm "gesundheitsschädlich" war, und ihr wurde außerdem eine Kündigungsstrafe auferlegt.

    Fall 2: Ärger im Nachbarzimmer durch nächtlichen Lärm

    Fallstudie von Frau Tanaka (60 Jahre, selbständig), die eine gebrauchte Eigentumswohnung (10 Einheiten) in der Präfektur Kanagawa besitzt.

    In der Eigentumswohnung von Frau Tanaka kam es zu einem Problem zwischen den Mietern der benachbarten Zimmer 201 und 202: Eine alleinstehende Frau in Zimmer 202 beschwerte sich, dass sie nicht schlafen könne, weil die Bewohnerin von Zimmer 201 spät nachts laut Musik höre und fernsehe.

    Als Frau Tanaka den Bewohner von Zimmer 201 (einen jungen Mann) darauf hinwies, wies dieser die Beschwerde zurück und sagte, dass er keine derart lauten Geräusche mache. Um die Situation zu überprüfen, begab sich Frau Tanaka selbst nachts an den Ort des Geschehens, und obwohl sie den Lärm tatsächlich hören konnte, kam sie zu dem Schluss, dass er nicht so laut war, dass man ihn als "Lärm" bezeichnen könnte, sondern eher dem allgemeinen Geräuschpegel im Haushalt entsprach.

    Der Bewohner von Zimmer 202 verlangte jedoch weiterhin Verbesserungen und behauptete, er sei lärmempfindlich und könne bei dem geringsten Geräusch nicht schlafen. Frau Tanaka geriet zwischen die Fronten und schlug vor, in Zimmer 202 schalldichte Vorhänge anzubringen, wurde aber mit dem Hinweis abgewiesen, dass dies Sache des Lärmverursachers sei.

    Schließlich verlangte Frau Tanaka, dass die Geräusche aufgezeichnet werden, konnte aber keine objektiven Beweise erhalten, was zu einer Verschlechterung der Beziehungen zu beiden Mietern führte.

    Fall 3: Sammelbeschwerde gegen das Spielen von Musikinstrumenten

    Fallbeispiel von Frau Yamamoto (55 Jahre, ehemalige Firmenangestellte), die Eigentümerin einer Wohnung (3 Stockwerke, 18 Einheiten) in Osaka ist.

    In Frau Yamamotos Wohnung kam es zu einem Problem, als eine neue Bewohnerin des zweiten Stocks (eine Musikstudentin) in ihrem Zimmer Geige spielte. Zunächst beschwerte sich der Bewohner direkt unter ihr im ersten Stock, aber nach und nach beschwerten sich mehrere Mieter, dass sie den Lärm des täglichen Übens nicht ertragen konnten.

    Der Vertrag mit den betroffenen Mietern enthielt keine besonderen Bestimmungen wie "keine Musikinstrumente erlaubt", und Herr Yamamoto hatte Mühe, mit der Situation fertig zu werden. Sie schlug vor, die Übungszeiten der Musiker einzuschränken (wochentags bis 18.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 bis 17.00 Uhr), aber es war schwierig, einen Kompromiss zu finden, da es für die Musikstudenten unerlässlich war, ihre Übungszeit zu sichern.

    Yamamoto konsultierte einen Fachmann und erwog, die Räume schalldicht zu isolieren, entschied aber, dass groß angelegte Schallschutzmaßnahmen in einem Mietobjekt unpraktisch und unter dem Gesichtspunkt der Kostenwirksamkeit schwierig wären. Schließlich teilten mehrere Mieter Herrn Yamamoto mit, dass sie ausziehen würden, wenn das Lärmproblem nicht gelöst würde, und er forderte die Musikstudenten auf, auszuziehen. Dies führte zu einem emotionalen Konflikt mit den Musikstudenten, und eine einvernehmliche Lösung konnte nicht erzielt werden.

    Risiken und Grenzen der Selbstverwaltung

    Bei der Bewältigung von Lärmproblemen sind Eigentümer, die sich selbst verwalten, mit den folgenden Risiken und Einschränkungen konfrontiert

    Schwierigkeit, objektive Entscheidungen zu treffen und eine neutrale Position zu bewahren

    Die größte Schwierigkeit bei der Bewältigung von Lärmproblemen besteht darin, den Lärm objektiv zu beurteilen:

    • Die Wahrnehmung von Lärm ist je nach individueller Empfindlichkeit und Lebensumfeld sehr unterschiedlich
    • Es ist schwierig, das tatsächliche "Lautheitsempfinden" zu quantifizieren, selbst wenn es mit einem Schallpegelmesser usw. gemessen wird.
    • Die Art und Weise, wie der Schall übertragen wird, hängt von der Gebäudestruktur und der Lage der Räume ab.

    Eine große Herausforderung für Eigentümer, die sich selbst verwalten, besteht darin, sich beide Seiten anzuhören und eine neutrale Entscheidung zu treffen. Wenn Sie so reagieren, dass Sie sich auf die Seite der einen oder anderen Seite schlagen, riskieren Sie eine Verschlechterung der Beziehungen zu dem anderen Mieter.

    Mangelnde Rechtskenntnisse und unklare Zuständigkeiten

    Lärmprobleme müssen unter Umständen auch aus rechtlicher Sicht beurteilt werden:

    Rechtliche Aspekte Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung Herausforderungen für selbstverwaltete Eigentümer
    Beurteilung der Grenzen der Akzeptanz Wie viel ist normaler Haushaltslärm und wie viel ist Lärm? Ohne juristisches Fachwissen schwer zu beurteilen
    Ob der Vertrag gekündigt werden kann oder nicht Unter welchen Bedingungen kann der Vertrag gekündigt werden? Eine einfache Entscheidung ist mit rechtlichen Risiken verbunden.
    Haftung für Schadenersatz Wo liegt die Verantwortung bei lärmbedingten Gesundheitsschäden? Unklarer Umfang der Eigenhaftung des Eigentümers
    Schlichtung und Reaktion auf Rechtsstreitigkeiten Reaktion im Falle eines Rechtsstreits Ohne professionelle Hilfe nur schwer zu bewältigen

    Von besonderer Bedeutung ist das Konzept der "Grenzen der Akzeptanz". Nach der Rechtsprechung ist ein gewisses Maß an Lärm in einer Wohnanlage zu akzeptieren, während übermäßiger Lärm eine unerlaubte Handlung darstellen kann. Diese Grenze ist sehr schwer zu ziehen und kann für selbstverwaltete Eigentümer eine erhebliche Belastung darstellen.

    Mangelndes Fachwissen bei Lösungsvorschlägen

    Um eine wirksame Lärmschutzlösung vorschlagen zu können, ist folgendes Fachwissen erforderlich

    • Kenntnisse über geeignete Schallschutzmaßnahmen auf der Grundlage der Bauakustik
    • Fähigkeit, kostengünstige Schallschutzprodukte auszuwählen
    • Identifizierung der Schallausbreitungswege entsprechend der Gebäudestruktur
    • Vorschlag von Maßnahmen, die an die Lebensgewohnheiten der Bewohner angepasst sind.

    Von einem Eigentümer, der sich selbst verwaltet, kann ein solches Fachwissen kaum erwartet werden, und es besteht die Gefahr, dass die Unfähigkeit, wirksame Lösungen vorzuschlagen, das Problem verlängert oder verschlimmert.

    Emotionale Konflikte und Verschlechterung der Mieterbeziehungen

    Lärmprobleme sind äußerst heikel und können leicht emotional werden:

    • Direkte Konflikte zwischen den beteiligten Parteien erschweren eine ruhige Lösung des Problems.
    • Reagiert der Eigentümer direkt, besteht die Gefahr, dass einer der beiden Mieter ungerecht behandelt wird.
    • Die Partei, die den Lärm verursacht, wird wahrscheinlich aus einem Gefühl der Verteidigung heraus rebellieren, weil sie "beschuldigt" wird.
    • Wenn das Problem nicht gelöst wird, kann es zu Folgeproblemen wie Zwangsräumung oder Mietrückständen führen.

    Selbstverwaltete Eigentümer sind näher an den Mietern dran, was es leichter macht, sich emotional zu engagieren, und es schwieriger macht, objektive Entscheidungen zu treffen.

    Spezifische Vorteile des Outsourcings an eine Verwaltungsgesellschaft

    Die Auslagerung an eine Verwaltungsgesellschaft bietet folgende konkrete Vorteile bei der Bewältigung von Lärmproblemen

    Neutrale Schlichtungswirkung als Drittpartei

    Der größte Vorteil einer Verwaltungsgesellschaft ist ihre Position als dritte Partei bei der Schlichtung von Mieterlärmproblemen:

    • Die direkte Konfrontation zwischen Eigentümer und Mieter kann vermieden werden.
    • Die professionelle Position der Verwaltungsgesellschaft gibt den Mietern ein Gefühl der Sicherheit
    • hört sich in Ruhe die Argumente beider Seiten an und entscheidet auf der Grundlage von Fakten und nicht von emotionalen Argumenten
    • verfügt über das professionelle Know-how, um den Lärmpegel objektiv zu beurteilen

    Die Verwaltungsgesellschaft hat Erfahrung mit vielen Lärmproblemen und weiß, wie sie diese wirksam lösen kann. Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft als Vermittler verhindern, dass sich das Verhältnis zwischen Eigentümern und Mietern verschlechtert, und den Ruf der Immobilie wahren.

    Einführung eines systematischen Verfahrens zur Bearbeitung von Lärmbeschwerden

    Die Verwaltungsgesellschaft geht bei Lärmproblemen nach folgendem systematischen Verfahren vor

    1. Ermittlung der Fakten und Beurteilung der Situation:

      • Sammeln objektiver Daten mit Hilfe von Lärmmessgeräten
      • Einholung von Informationen bei den Anwohnern
      • Analyse der Schallübertragung durch die Gebäudestruktur
    2. Stufenweises Vorgehen:

      • Allgemeine Mahnungen an alle Bewohner (Aushänge, Rundschreiben usw.)
      • Individuelles Vorgehen nach der Identifizierung
      • Geeignete Koordinierung und Vermittlung zwischen den Parteien
    3. Vorschlag und Umsetzung von Lösungen:

      • Fachliche Beratung zu Schallschutzmaßnahmen und Unterstützung bei der Umsetzung
      • Vorschläge zur Anpassung der Lebensweise
      • Durchführung von baulichen Maßnahmen, falls erforderlich

    Die Verwaltungsgesellschaften wissen aus ihrer Erfahrung mit einer Vielzahl ähnlicher Fälle, welche Interventionen wirksam sind. Sie können auch bewährte Praktiken aus Immobilien mit ähnlichen Strukturen anwenden.

    Vorschlagen von Schallschutzmaßnahmen auf der Grundlage von Fachwissen

    Um Lärmprobleme zu lösen, müssen je nach Gebäudestruktur und Art des Lärms geeignete Maßnahmen ergriffen werden:

    Art des Lärms Hauptausbreitungswege Wirksame Gegenmaßnahmen Unterstützung durch die Verwaltungsgesellschaft
    Schritte auf dem Fußboden Massiver Ausbreitungslärm Verlegung von schalldämpfenden Teppichen und Fußmatten Beratung bei der Auswahl und Verlegung der am besten geeigneten Produkte
    Haushaltslärm durch Wände Luftschall Schallschluckende Platten/Möbelaufstellung Vorschläge für effektive Installationsorte und -methoden
    Gebäudelärm (Wasser, Klimaanlagen usw.) Ausbreitung von Festkörpern und Luftschall Maßnahmen zur Schwingungsisolierung und Anpassung an die Nutzungszeiten Beauftragung von Fachfirmen und Ermittlung der angemessenen Kosten für Gegenmaßnahmen
    Musikinstrumentenlärm Komplexe Einführung von schallgedämmten Räumen, Zeitbegrenzungen und Aufführungsräumen Spezielle Schallschutzmaßnahmen und Alternativvorschläge

    Die Verwaltungsgesellschaften verfügen über dieses Fachwissen und können wirksame und kostengünstige Gegenmaßnahmen vorschlagen. Falls erforderlich, können sie auch spezialisierte Auftragnehmer vorstellen und die Angemessenheit von Angeboten beurteilen.

    Angemessene Entscheidungen und Reaktionen aus rechtlicher Sicht

    Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über rechtliche Kenntnisse zu Lärmproblemen und kann angemessene Entscheidungen und Reaktionen treffen:

    • Angemessene Auslegung von lärmbezogenen Klauseln im Mietvertrag
    • Rechtliche Entscheidungen darüber treffen, ob die "zulässigen Grenzwerte" überschritten wurden oder nicht.
    • Erforderlichenfalls Abmahnungen aussprechen und deren Rechtsgültigkeit sicherstellen
    • Angemessene Durchsetzung von Kündigungsverfahren im schlimmsten Fall

    Insbesondere für die "Kündigung wegen Lärmbelästigung" gibt es strenge Bedingungen, und eine leichtfertige Entscheidung birgt rechtliche Risiken. Verwaltungsgesellschaften verfügen über spezielle Kenntnisse der Bedingungen und Verfahren für die Vertragskündigung und können Maßnahmen ergreifen, um Probleme zu minimieren.

    Vorbeugung von Problemen durch einen präventiven Ansatz

    Verwaltungsgesellschaften können auch vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um Lärmprobleme zu vermeiden:

    • Erläuterung der Lärmvorschriften und Bereitstellung von Leitlinien bei Einzug
    • Regelmäßige Ermahnungen an die Mieter
    • Vorankündigungen zu Zeiten, in denen mit Lärm zu rechnen ist (z. B. Semesterbeginn, Jahresende und Neujahr)
    • Vorschlag von Schallschutzmaßnahmen, die auf die Merkmale der Immobilie zugeschnitten sind.

    Diese vorbeugenden Maßnahmen können das Auftreten von Lärmproblemen selbst verringern. Und selbst wenn ein Problem auftreten sollte, wird durch proaktive Maßnahmen der Grundstein für eine frühzeitige Lösung gelegt.

    Zu beachtende Punkte bei der Auswahl einer Verwaltungsgesellschaft

    In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Punkte für die Auswahl einer Verwaltungsgesellschaft erläutert, die im Umgang mit Lärmproblemen stark ist.

    Besondere Leistungen und Beispiele für die Lösung von Lärmproblemen

    Das Wichtigste bei der Auswahl einer Verwaltungsgesellschaft ist ihre Erfolgsbilanz bei der Bewältigung von Lärmproblemen:

    • Konkrete Angaben über frühere Fälle von Lärmproblemen und den Lösungsprozess
    • Erfolgsbilanz im Umgang mit ähnlichen Immobilien
    • Erfahrung mit der Lösung besonders schwieriger Fälle (z. B. Spielen von Musikinstrumenten, nächtlicher Lärm)
    • Erfahrungen mit der Schlichtung zwischen den Parteien und deren Erfolgsquote

    Bei Vorstellungsgesprächen ist es ratsam, Fragen zu stellen wie "wie wir in der Vergangenheit Lärmprobleme gelöst haben", "wie lange es gedauert hat, das Problem zu lösen" und "spezifische Interventionsmethoden".

    Kommunikationsfähigkeit und Reaktionsschnelligkeit

    Die Kommunikationsfähigkeiten der Verwaltungsgesellschaft sind bei Lärmproblemen entscheidend:

    • Zeit vom Eingang der Beschwerde bis zur ersten Reaktion
    • Fähigkeit, den Mietern angemessen und überzeugend zu erklären
    • Fairness beim Anhören beider Seiten der Geschichte
    • Angemessenheit und Häufigkeit der Situationsberichte an den Eigentümer

    In realen Fällen ist die Schnelligkeit der ersten Reaktion ein Schlüsselfaktor, um zu verhindern, dass Probleme in größerem Umfang eskalieren. Prüfen Sie genau, welche Systeme für die Reaktion auf Notfälle vorhanden sind.

    Spezifische Prozesse und Unterstützung bei der Lösung von Problemen

    Prüfen Sie die Transparenz und die Spezifität des Verfahrens der Verwaltungsgesellschaft zur Problemlösung:

    • Gibt es ein schrittweises Konzept für den Umgang mit Lärmproblemen?
    • Fähigkeit zur Durchführung von Lärmmessungen und professionellen Bewertungsmethoden
    • Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen und Unterstützung bei der Umsetzung
    • Kenntnisse und Erfahrungen mit rechtlichen Maßnahmen, wenn sich das Problem verschlimmert

    Von besonderer Bedeutung ist ein "Notfallplan für den Fall, dass das Problem nicht gelöst werden kann". Flexibilität und Erfahrung im Umgang mit jeder Situation sind ein entscheidender Faktor bei der Auswahl eines Verwaltungsunternehmens.

    Vorbeugender Ansatz und Aufklärung der Mieter

    Ein gutes Verwaltungsunternehmen konzentriert sich nicht nur auf die Bewältigung von Problemen, wenn sie einmal aufgetreten sind, sondern auch auf vorbeugende Maßnahmen:

    • Gute Leitlinien zum Thema Lärm zum Zeitpunkt des Einzugs
    • Regelmäßige Mahnungen und Informationen
    • Beratung zu Schallschutzmaßnahmen, die auf die Besonderheiten des Gebäudes zugeschnitten sind
    • Unterstützung bei der Bildung einer Mietergemeinschaft

    Vorbeugende Maßnahmen können das Auftreten von Lärmproblemen verringern und das allgemeine Lebensumfeld in der Immobilie verbessern. Es ist ratsam, genau zu prüfen, welche Präventivmaßnahmen ergriffen werden.

    Fazit: Professioneller Umgang mit Lärmproblemen bringt Stabilität in die Mietverwaltung

    Lärmprobleme, die durch Nachbarräume und Anwohner verursacht werden, gehören zu den schwierigsten Problemen in der Mietverwaltung. Sie können sich leicht zu einer emotionalen Konfrontation entwickeln, und der Eigentümer findet sich leicht in einer Zwickmühle wieder. Die Selbstverwaltung ist oft nicht in der Lage, eine neutrale Position einzunehmen, Entscheidungen unter rechtlichen Gesichtspunkten zu treffen und wirksame Lösungen vorzuschlagen.

    Die Vorteile des Outsourcings an eine Verwaltungsgesellschaft sind vielfältig:

    • Schlichtung als neutrale dritte Partei: Emotionale Konflikte werden vermieden und ruhige Lösungen sind möglich.
    • Systematischer Reaktionsprozess: wirksame Intervention aufgrund von Erfahrung und schrittweisem Vorgehen
    • Professioneller Schallschutz: Vorschläge für wirksame Maßnahmen je nach Gebäudestruktur und Art des Lärms
    • Rechtliche Risikovermeidung: angemessene Entscheidungen und Verfahren auf der Grundlage von Verträgen und Gesetzen
    • Vorbeugender Ansatz: Aufklärung der Mieter und Verbesserung der Umweltbedingungen, um Probleme zu vermeiden, bevor sie auftreten.

    Geeignete Maßnahmen zur Bewältigung von Lärmproblemen können die Zufriedenheit der Mieter verbessern, die Kündigungsrate senken und den Ruf der Immobilie erhalten und verbessern. Durch die Auslagerung an ein Verwaltungsunternehmen mit Fachwissen und Erfahrung ist es möglich, eine stabile Mietverwaltung zu erreichen und gleichzeitig die eigene psychologische Belastung des Eigentümers zu verringern.

    Häufig gestellte Fragen

    Q1: Was ist bei einem Lärmproblem als erstes zu tun?

    A: Der erste wichtige Schritt besteht darin, die Fakten festzustellen und die Situation zu verstehen. Wir empfehlen die folgenden Schritte

    • Anhörung detaillierter Informationen vom beschwerdeführenden Mieter über die Art, Tageszeit und Häufigkeit des Lärms.
    • Wenn möglich, verlangen Sie eine Aufzeichnung des Lärms (Aufzeichnung oder Messung mit einem Schallpegelmesser)
    • Einholen von Informationen aus den umliegenden Wohnungen, um festzustellen, ob mehr als ein Bewohner den Lärm wahrnimmt
    • Erkundigen Sie sich bei den Mietern, die den Lärm angeblich verursachen, über die Situation, und zwar in Form einer Überprüfung der Fakten und nicht in Form von Anschuldigungen.

    Eine Verwaltungsgesellschaft kann diese erste Reaktion ruhig und neutral handhaben und die Fakten klären, ohne dass es zu einer emotionalen Konfrontation zwischen den beiden Parteien kommt. Außerdem kann sie auf der Grundlage ihres Fachwissens Entscheidungen zu den rechtlichen Aspekten von Lärmproblemen treffen.

    F2: Kann der Vertrag gekündigt oder der Mieter wegen Lärmbelästigung zwangsgeräumt werden?

    A: Eine Vertragskündigung oder Zwangsräumung wegen Lärmbelästigung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, doch müssen die rechtlichen Entscheidungen sorgfältig getroffen werden:

    • Es muss objektiv festgestellt werden, dass der Lärm die "zulässige Grenze" überschreitet.
    • Die Situation hat sich trotz mehrfacher Verwarnungen und Aufforderungen zur Verbesserung nicht verbessert
    • Es muss nachgewiesen werden, dass der Lärm das Leben der anderen Mieter erheblich stört.
    • Einschlägige Verbote müssen im Vertrag klar formuliert sein.

    In der Rechtsprechung wurde eine Vertragskündigung in Fällen anerkannt, in denen das Verhalten "so störend ist, dass es zu einem Abbruch des Vertrauensverhältnisses führt", doch ist dies sehr schwer zu beurteilen.

    F3: Was sind wirksame Schallschutzmaßnahmen?

    A: Die wirksamen Maßnahmen hängen von der Art des Lärms ab. Die wichtigsten sind:

    Maßnahmen gegen Trittschall vom Boden aus:

    • Verlegung von Fußmatten oder schalldichten Teppichen
    • Empfehlung, Hausschuhe oder Socken zu tragen
    • Bitten um Rücksichtnahme bei nächtlichen Spaziergängen

    Maßnahmen gegen Haushaltslärm durch Wände:

    • Anbringen von schallabsorbierenden Platten oder schalldämpfenden Folien.
    • Vermeidung von lautem Lärm in der Nähe von Wänden
    • TV-Geräte und Lautsprecher von Wänden entfernt aufstellen

    Spezielle Maßnahmen gegen Lärm (z. B. Musikinstrumente):

    • Zeitzonenbeschränkungen (feste Nachbarschaftszeiten)
    • Vorschlag für spezielle schalldichte Räume oder alternative Übungsplätze
    • Vorschlag von schalldämpfenden Gegenständen (z. B. gedämpfte Instrumente)

    Die Verwaltungsgesellschaft kann je nach Art des Lärms und der Gebäudestruktur die am besten geeigneten Maßnahmen vorschlagen und gegebenenfalls auch Fachfirmen vermitteln.

    F4: Muss der Eigentümer oder der Mieter die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen tragen?

    A: Die grundsätzliche Vorgehensweise ist wie folgt

    • Wenn sie durch bauliche Probleme im Gebäude verursacht werden (z. B. unzureichende Schalldämmung) → zu Lasten des Eigentümers
    • Verursacht durch besondere Aktivitäten des Mieters (z. B. das Spielen von Musikinstrumenten) → Mieter zahlt
    • Fälle in der Grauzone (bei denen auch normale Haushaltsgeräusche zu einer Beschwerde führen können) → in gegenseitiger Absprache zwischen den beiden Parteien

    In der Praxis trägt der Eigentümer oft einen Teil der Kosten für eine frühzeitige Lösung. So können beispielsweise Schallschutzmatten zur Verfügung gestellt oder Zuschüsse für Doppelverglasung gewährt werden. Verwaltungsgesellschaften können auf der Grundlage ihrer Erfahrungen mit ähnlichen Fällen eine angemessene Kostenteilung vorschlagen und eine für beide Parteien akzeptable Lösung anbieten.

    F5: Was ist vorrangig zu behandeln - lärmempfindliche Mieter oder lärmende Mieter?

    A: Es ist wichtig, weder dem einen noch dem anderen unbedingten Vorrang einzuräumen, sondern eine umfassende Entscheidung zu treffen, die auf folgenden Faktoren beruht

    • der objektiven Lautstärke und Art des Lärms (normal oder übermäßig)
    • Vertragliche Vereinbarungen und Beschaffenheit der Immobilie (z. B. ob sie schallisoliert ist oder nicht)
    • die Dauer der Nutzung durch beide Parteien und die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch in Zukunft fortgesetzt wird
    • Ausmaß der Auswirkungen auf andere Bewohner

    Grundsätzlich ist es wichtig, ein Gleichgewicht zwischen der "größtmöglichen Kontrolle der Lärmentwicklung" und dem "Zulassen eines gewissen Maßes an Haushaltslärm" zu finden. Verwaltungsgesellschaften haben Erfahrung mit vielen Fällen und sind in der Lage, dieses Gleichgewicht angemessen zu beurteilen und einen für beide Parteien akzeptablen Kompromiss zu finden.


    Lärmprobleme sind eines der häufigsten und am schwierigsten zu lösenden Probleme in der Mietverwaltung. Sie neigen dazu, sich zu emotionalen Konflikten zwischen Mietern zu entwickeln und stellen eine große Belastung für selbstverwaltende Eigentümer dar.

    INA & Associates bietet einen kostenlosen Beratungsservice an, der auf unserer langjährigen Erfahrung und Expertise beruht. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

    稲澤大輔

    稲澤大輔

    INA&Associates Co., Ltd. Geschäftsführer. Mit Sitz in Osaka, Tokio und Kanagawa ist das Unternehmen in den Bereichen Immobilienkauf, -vermietung und -verwaltung tätig. Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen auf der Grundlage seiner umfangreichen Erfahrung in der Immobilienbranche an. Basierend auf dem Grundsatz, dass „die Mitarbeiter das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind“, legt das Unternehmen großen Wert auf die Personalentwicklung. Das Unternehmen ist bestrebt, nachhaltig Unternehmenswerte zu schaffen. 【Erworbene Qualifikationen (einschließlich bestandene Prüfungen)】 Immobilienmakler, Verwaltungsfachangestellter, Datenschutzbeauftragter, Wohnungsverwalter, Verwaltungsleiter, Brandschutzbeauftragter der Klasse A, Versteigerungsfachmann für Immobilien, Immobilienverwalter, Techniker für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnanlagen, Leiter für Geldgeschäfte, Immobilienberater