In den letzten Jahren ist der Einsatz von Mitbürgen auf dem Mietwohnungsmarkt wieder in den Fokus gerückt: Die im April 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben das System der Mitbürgen erheblich verändert und die gesamte Immobilienbranche betroffen.
Als INA&Associates beraten wir laufend viele Kunden in Bezug auf ihre Mietverträge und können aus erster Hand erfahren, wie sich dieser Systemwechsel auf die konkrete Vertragsszene auswirkt. Insbesondere haben sich neue Herausforderungen und Möglichkeiten ergeben, wie z.B. die Nutzung des Systems in Verbindung mit Garantieunternehmen und die Festlegung des Höchstbetrags.
In diesem Artikel werde ich als Experte für die Immobilienbranche die spezifischen Auswirkungen der Änderungen des Zivilgesetzbuches auf das System des gemeinsamen Bürgen und die sich daraus ergebenden Änderungen in der Anwendung im Detail erläutern. Wir werden nützliche Informationen für diejenigen bereitstellen, die Mietverträge in Erwägung ziehen, für diejenigen, die Immobilieninvestitionen in Erwägung ziehen, und für Fachleute der Branche.
Änderungen des Systems der Mitbürgschaft infolge der Änderung des Zivilgesetzbuches
Der Kern der Änderungen des Zivilgesetzbuches vom April 2020
Die am 1. April 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bringen grundlegende Änderungen für das System der Mitbürgschaft mit sich. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Festlegung eines Höchstbetrags obligatorisch wird, wenn eine Einzelperson Mitbürge eines revolvierenden Bürgschaftsvertrags wird.
Der Höchstbetrag bezieht sich auf den maximalen Betrag, den der Mitbürge zu zahlen hat. Nach dem bisherigen System konnte der Mitbürge für einen unbegrenzten Betrag der Schulden des Kreditnehmers haften. Nach der Änderung wird jedoch der Bürgschaftsvertrag selbst ungültig, wenn der konkrete Betrag nicht schriftlich festgelegt wird.
Mit dieser Änderung wurde die Belastung des Mitbürgen vorhersehbar, und das Risiko einer übermäßigen Haftung wurde verringert. Auf der anderen Seite wurde der Umfang der Bürgschaft auf Seiten des Kreditgebers eingeschränkt, und es entstand die Notwendigkeit eines neuen Risikomanagements.
Praktische Folgen der Festsetzung von Höchstbeträgen
Bei der Festlegung eines Höchstbetrags geht es nicht nur um die Bestimmung des Betrags. In einem Mietvertrag können verschiedene Verpflichtungen entstehen, wie z. B. Miete, gemeinsame Kosten, Verlängerungsgebühren, Wiederherstellungskosten und Schadensersatz. All dies muss bei der Festsetzung eines angemessenen Höchstbetrags berücksichtigt werden.
In der Praxis wird häufig ein Höchstbetrag von 12 bis 24 Monatsmieten als Höchstbetrag festgelegt. Je nach den Merkmalen der Immobilie und den Eigenschaften des Mieters kann es jedoch erforderlich sein, einen höheren Betrag festzusetzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein relativer Höchstbetrag, wie z. B. "X Monatsmieten", ungültig sein kann. Der Betrag muss konkret angegeben werden, z. B. "zwei Millionen Yen" oder "drei Millionen Yen".
Stärkung des Garantenschutzes
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Stärkung des Bürgenschutzes. Für die Übernahme einer Bürgschaft für ein Geschäftsdarlehen ist nun eine notarielle Willenserklärung erforderlich. Auch die Auskunftspflicht gegenüber dem Bürgen wurde verschärft, indem detailliertere Informationen über das Vermögen und den Rückzahlungsstatus des Hauptschuldners verlangt werden.
Diese Änderungen haben die Risiken einer Bürgschaftsübernahme deutlicher gemacht und den Abschluss einer Bürgschaftsvereinbarung nach reiflicher Überlegung ermöglicht. Andererseits hat sich durch die Komplexität des Verfahrens auch die Zahl der Fälle erhöht, in denen es schwierig ist, einen Bürgen zu finden.
Aktuelle Situation und Statistiken über den Einsatz von Mitbürgen
Veränderungen im Bürgschaftssystem auf dem Mietmarkt
Nach einer Erhebung des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus wird in etwa 97 % der Mietverträge eine Form der Bürgschaft verlangt, wobei sich die Form der Bürgschaft stark verändert. Besonders erwähnenswert ist die rasche Zunahme der Nutzung von Mietsicherheitsunternehmen.
Während im Jahr 2010 nur 17 % der Verträge eine Mietgarantiegesellschaft vorsahen, waren es im Jahr 2014 bereits 37 %, was mehr als eine Verdoppelung in nur vier Jahren bedeutet. Heute liegt der Anteil der Bürgschaftsgesellschaften bei rund 80 % und hat sich zu einem festen Bestandteil des Mietmarktes entwickelt.
Jahr | Mietverpflichtung nur Bürgschaftsgesellschaft | Nur gemeinsamer Bürge | Beide zusammen | Keine Bürgschaft |
---|---|---|---|---|
Jahr 2010 | 17% (2010) | 22% 22 | 57% | 4% 4% |
2014 | 37% | 16% | 41% | 3% (geschätzt) |
Aktuell (geschätzt) | Ca. 50 | Ca. 10 | ca. 37 | Ca. 3 |
Neue Trends bei der Inanspruchnahme von Mitbürgen
Interessanterweise ist die Inanspruchnahme von Bürgschaftsgesellschaften zwar gestiegen, die Inanspruchnahme von Mitbürgen ist jedoch nicht völlig verschwunden. Vielmehr ist ein neues Muster der kombinierten Inanspruchnahme von Bürgschaftsgesellschaften und Mitbürgen im Kommen.
Die folgenden Faktoren stehen hinter diesem kombinierten Muster.
Erstens die Perspektive der Risikodiversifizierung. In Anbetracht des Risikos eines Konkurses der Bürgschaftsgesellschaft und des Risikos von Verpflichtungen, die nicht in den Geltungsbereich der Bürgschaft fallen, werden zunehmend zusätzliche Bürgschaften von Mitbürgen angestrebt.
Zweitens ist sie je nach Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers flexibel. Für Kreditnehmer mit instabilem Einkommen und für Kreditnehmer mit Zahlungsrückständen in der Vergangenheit wird ein sichereres Bürgschaftssystem eingeführt, indem zusätzlich zur Prüfung durch die Bürgschaftsgesellschaft die Einsetzung eines Mitbürgen verlangt wird.
Auch die Änderung des Zivilgesetzbuches, die einen Höchstbetrag vorsieht, hat sich ausgewirkt, da sie den Umfang der Verantwortung des Mitbürgen verdeutlicht und die psychologische Hürde für die Übernahme einer Bürgschaft senkt.
Inanspruchnahme nach Region und Objektart
Der Einsatz von Mitbürgen ist je nach Region und Objektart sehr unterschiedlich. In städtischen Gebieten ist der Einsatz von Bürgschaftsgesellschaften die Norm, während in ländlichen Gebieten Bürgschaften durch Mitbürgen immer noch üblich sind.
Bei hochwertigen Mietobjekten und Gewerbeimmobilien ist es üblich, sowohl eine Bürgschaftsgesellschaft als auch einen Mitbürgen einzusetzen. Dies ist auf die hohen Mieten und die potenziell hohen Sanierungskosten zurückzuführen.
Bei Studentenimmobilien treten häufig Verwandte als Mitbürgen auf, und es ist auch üblich, einen Mitbürgen mit einer Bürgschaftsgesellschaft einzusetzen. Insbesondere Studenten, die vom Land in die Stadt ziehen, müssen oft einen gemeinsamen Bürgen stellen und einen Einkommensnachweis ihrer Eltern vorlegen.
Reaktion der Verwaltungsgesellschaften
Auch die Reaktion der Immobilienverwaltungsgesellschaften ist unterschiedlich ausgefallen. Nach einer Umfrage des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus setzen 76 % der Verwaltungsgesellschaften "nur Mietgaranten" ein, während die übrigen 24 % gemeinsame Garanten oder nur gemeinsame Garanten einsetzen.
Insbesondere Verwaltungsgesellschaften mit langjähriger Erfahrung in der Verwaltung von Mietverhältnissen neigen zu flexiblen Bürgschaftsregelungen, da sie das Vertrauen schätzen, das sie bei ihren Mietern aufgebaut haben. Neue Verwaltungsgesellschaften hingegen konzentrieren sich häufig auf das Risikomanagement und machen den Einsatz einer Bürgschaftsgesellschaft zur Pflicht.
Auswirkungen und neue Herausforderungen in der Praxis
Änderungen in der Vertragspraxis
Die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben zu erheblichen Veränderungen in der Mietvertragspraxis geführt. Die auffälligste Änderung ist die detailliertere Beschreibung des Vertrags. Während früher eine umfassende Erklärung wie "der Mitbürge bürgt für alle Schulden des Mieters" ausreichte, muss nun die konkrete Höhe des Höchstbetrags angegeben werden.
Darüber hinaus ist nun eine klarere Beschreibung des Umfangs der von der Bürgschaft abgedeckten Verpflichtungen erforderlich. Es muss ausdrücklich aufgeführt werden, welche Verbindlichkeiten durch die Bürgschaft abgedeckt sind, wie z. B. Miete, gemeinsame Nebenkosten, Erneuerungsgebühren, Wiederherstellungskosten und Schadensersatz.
Die Pflicht zur Erläuterung bei Vertragsabschluss wurde ebenfalls verschärft. Es ist wichtig, dem Mitbürgen die Bedeutung des Höchstbetrags und den Umfang der Bürgschaft hinreichend zu erläutern und den Vertrag zu schließen, nachdem er sie verstanden hat.
Praktische Fragen bei der Festsetzung des Höchstbetrags
Die Festsetzung des Höchstbetrags ist ein Problem, bei dem die Interessen des Kreditgebers, des Kreditnehmers und des Mitbürgen eng miteinander verflochten sind. Als Kreditgeber möchte er einen Betrag festlegen, der das übernommene Risiko angemessen abdeckt. Auf der anderen Seite ist es für den Mitunterzeichner selbstverständlich, die Belastung so gering wie möglich zu halten.
In der Praxis müssen folgende Faktoren umfassend berücksichtigt werden
Das Mietniveau der Immobilie ist der grundlegendste Faktor. Im Allgemeinen liegt die Standardmiete bei etwa 12 bis 24 Monatsmieten, wobei bei höherpreisigen Objekten ein relativ niedriges Vielfaches angesetzt werden kann.
Die Eigenschaften der Immobilie sind ebenfalls ein wichtiger Faktor. Bei Objekten mit umfangreichen Einrichtungen oder besonderer Nutzung kann ein höherer Höchstbetrag erforderlich sein, da die Sanierungskosten hoch sein können.
Die Eigenschaften des Mieters sind ein weiterer zu berücksichtigender Faktor. Ein Kreditnehmer mit einem stabilen Einkommen kann einen relativ niedrigen Höchstbetrag verlangen, während ein Kreditnehmer mit einem unsicheren Einkommen einen höheren Betrag benötigt.
Änderungen im Verhältnis zu den Bürgschaftsgesellschaften
Das Verhältnis zwischen Bürgschaftsgesellschaften und Mitbürgen hat sich durch die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ebenfalls geändert. Während beide Parteien früher in einer alternativen Beziehung standen, werden sie jetzt oft als komplementäre Beziehung betrachtet.
Die Bürgschaftsgesellschaften erbringen professionelle Dienstleistungen, wie z. B. die prompte Bearbeitung von Mietrückständen und die Vertretung in Gerichtsverfahren. Der Mitbürge hingegen bürgt für Schulden, die über den Umfang der Bürgschaft der Bürgschaftsgesellschaft hinausgehen, oder für besondere Umstände, die die Bürgschaftsgesellschaft nicht bewältigen kann.
Diese komplementäre Beziehung ermöglicht eine umfassendere und stabilere Garantiestruktur. Der Kreditnehmer ist jedoch mit der Doppelbelastung durch die Bürgschaftsgebühr und die Forderung nach einem Mitbürgen konfrontiert.
Reaktion auf eine alternde Gesellschaft
Die Überalterung der japanischen Gesellschaft hat sich auch auf das System der Mitbürgschaft ausgewirkt. Traditionell war es üblich, dass Verwandte als Mitbürgen fungierten, aber das Älterwerden der Bürgen selbst hat zu einer steigenden Zahl von Fällen geführt, in denen sie sich Sorgen um ihre Zahlungsfähigkeit machen.
Laut einer Umfrage des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus haben etwa 60 % der Vermieter ein Gefühl der Ablehnung gegenüber älteren Menschen, vor allem aufgrund der Sorge, dass die Miete nicht gezahlt wird. Unter diesen Umständen wird von älteren Mitbürgen oft verlangt, dass sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
Außerdem wird es aufgrund der zunehmenden Zahl alleinstehender älterer Menschen immer schwieriger, überhaupt einen Mitbürgen zu finden. In solchen Fällen ist die Inanspruchnahme einer Bürgschaftsgesellschaft obligatorisch, wobei die Prüfung durch die Bürgschaftsgesellschaften bei älteren Menschen tendenziell strenger ist.
Fortschritte bei der Digitalisierung und Effizienz
Die zunehmende Digitalisierung der Immobilienbranche wirkt sich auch auf die Funktionsweise des Systems der gemeinsamen Bürgschaft aus. Mit der zunehmenden Verbreitung von Online-Vertragsabschlüssen werden auch die Willensbestätigung des Mitunterzeichners und der Austausch von Dokumenten zunehmend digitalisiert.
Der weit verbreitete Einsatz von elektronischen Verträgen hat einen reibungslosen Vertragsabschluss ermöglicht, auch wenn der Mitunterzeichner weit entfernt wohnt. Darüber hinaus kann die Einreichung der Einkommensnachweise des Bürgen jetzt auch online erfolgen, was das Verfahren effizienter macht.
Es wird jedoch erwartet, dass die vollständige Digitalisierung der Mitbürgschaft, eines wichtigen Vertrags, noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da viele Verwaltungsgesellschaften mehr Wert auf persönliche Erläuterungen und Bestätigungen legen.
Zukunftsaussichten und Maßnahmen
Diversifizierung der Garantieregelungen
Auf dem Mietmarkt wird in Zukunft eine weitere Diversifizierung der Bürgschaftssysteme erwartet. Neben der traditionellen Kombination aus Mitbürge und Bürgschaftsgesellschaft werden neue Bürgschaftsinstrumente entwickelt.
So ermöglicht beispielsweise die Einführung von KI-gestützten Kreditbewertungssystemen eine genauere Risikobewertung. Dadurch können maßgeschneiderte Bürgschaftsprogramme angeboten werden, die auf die Eigenschaften des Kreditnehmers abgestimmt sind.
Es wird auch an dezentralen Garantiesystemen geforscht, die die Blockchain-Technologie nutzen und das traditionelle Garantiesystem in Zukunft grundlegend verändern könnten.
Stärkere Unterstützung für Menschen, die eine Wohnungssicherheit benötigen
Ein wichtiges Zukunftsthema ist der Umgang mit Menschen, die einen besonderen Bedarf an Wohnsicherheit haben, wie z. B. ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Ausländer und Haushalte mit Kindern. Diese Menschen haben oft Schwierigkeiten, einen Bürgen zu finden, und müssen besonders berücksichtigt werden.
Die nationalen und lokalen Regierungen arbeiten an der Verbesserung der Garantiesysteme für Menschen, die eine Wohnungssicherheit benötigen. Es werden verschiedene Anstrengungen unternommen, darunter die Nutzung öffentlicher Bürgschaftssysteme und die Unterstützung von Bürgschaften durch gemeinnützige Organisationen.
Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Verantwortung wird auch von der Immobilienbranche erwartet, dass sie sich aktiv an diesen Initiativen beteiligt und zur Entwicklung eines Umfelds beiträgt, in dem sich jeder unbesorgt eine Wohnung sichern kann.
Einsatz von Technologie
Der weit verbreitete Einsatz von IoT-Technologie verändert die Art und Weise, wie Mietobjekte verwaltet werden. Die Einführung von intelligenten Schlössern und Sensortechnologie ermöglicht es, die Lebensbedingungen der Mieter in Echtzeit zu überwachen und so Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Es wird erwartet, dass der Einsatz dieser Technologien die Garantierisiken verringert, was zu niedrigeren Garantiegebühren und gelockerten Garantiebedingungen führen kann.
Darüber hinaus wird die Nutzung von Big Data eine präzisere Risikobewertung und die Bereitstellung von Bürgschaftsregelungen ermöglichen, die für den einzelnen Kreditnehmer optimiert sind.
Kontinuierliche Überprüfung des Rechtssystems
Seit der Revision des Zivilgesetzbuches sind einige Jahre vergangen und die Auswirkungen und Herausforderungen werden immer deutlicher. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsordnung auch weiterhin laufend überprüft wird, um den Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse und der praktischen Fragen Rechnung zu tragen.
Insbesondere die Kriterien für die Festlegung von Kredithöchstgrenzen und der Schutz von Bürgen bedürfen im Lichte des Stands der Praxis weiterer Überlegungen.
Für die Akteure der Branche ist es wichtig, diese Entwicklungen in der Gesetzgebung genau zu verfolgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Schlussfolgerung.
Die wichtigsten Auswirkungen der Änderungen des Zivilgesetzbuches
Die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom April 2020 haben das System der Gesamtbürgschaft grundlegend verändert. Durch die obligatorische Festlegung des Höchstbetrags wurde der Umfang der Verantwortung des Bürgen geklärt und ein Mechanismus zur Vermeidung übermäßiger Belastungen eingeführt.
Auf der anderen Seite wurde der Umfang der Bürgschaften auf Seiten der Kreditgeber eingeschränkt und es entstand die Notwendigkeit eines neuen Risikomanagements. Infolgedessen nehmen neue Formen der kombinierten Nutzung einer Bürgschaftsgesellschaft und eines gemeinsamen Bürgen zu.
Veränderungen in der Nutzung
Aus den statistischen Daten geht hervor, dass die Inanspruchnahme von Bürgschaftsgesellschaften zwar rasch zunimmt, die Inanspruchnahme von Mitbürgen jedoch nicht völlig verschwunden ist. Vielmehr hat die komplementäre Beziehung zwischen den beiden zu einer umfassenderen Bürgschaftsregelung geführt.
Heute werden in etwa 37 % der Mietverträge Bürgschaftsgesellschaften und Mitbürgen gemeinsam eingesetzt, und dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen.
Künftige Herausforderungen und Antworten
Es gibt eine Reihe von Herausforderungen und Chancen, wie z. B. die Alterung der Bevölkerung, der Bedarf an sicherem Wohnraum und der Einsatz von Technologie. Die gesamte Branche muss diese Herausforderungen proaktiv angehen und auf die Schaffung eines sicheren Wohnumfelds für alle hinarbeiten.
Empfehlungen für Praktiker
Die Praktiker in der Immobilienbranche werden gebeten, die folgenden Punkte zu beachten.
Erstens: Bei der Festlegung des Höchstbetrags ist es wichtig, einen angemessenen Betrag festzulegen, der die Merkmale der Immobilie und die Eigenschaften des Kreditnehmers umfassend berücksichtigt. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Vertrag detailliert ist und dem Zweck der gesetzlichen Änderungen Rechnung trägt.
Außerdem ist es wichtig, bei der Wahl des Bürgschaftssystems entsprechend den Gegebenheiten des Kreditnehmers flexibel zu sein. Indem man das für den jeweiligen Einzelfall am besten geeignete Bürgschaftssystem vorschlägt und nicht eine Einheitslösung wählt, kann man sowohl die Zufriedenheit der Mieter verbessern als auch eine stabile Mietverwaltung gewährleisten.
Schließlich ist es notwendig, kontinuierlich Informationen zu sammeln und auf Trends im Rechtssystem zu reagieren. Es ist wichtig, sich auf dem Laufenden zu halten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, z. B. durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von Branchenverbänden und das Abonnement von Fachzeitschriften.
Botschaft an die Kunden
Wir von INA&Associates Ltd. bieten jedem Kunden das für seine Situation am besten geeignete Garantiesystem an. Wenn Sie Probleme haben, einen gemeinsamen Bürgen zu finden, oder wenn Sie eine Bürgschaftsgesellschaft in Betracht ziehen, können Sie sich gerne an uns wenden, um sich beraten zu lassen.
Häufig gestellte Fragen
Q1: Wie sollte ich den Höchstbetrag festlegen?
A1: Der Höchstbetrag wird unter umfassender Berücksichtigung des Mietniveaus der Immobilie, ihrer Merkmale und der Eigenschaften des Mieters festgelegt. Im Allgemeinen wird er auf 12 bis 24 Monatsmieten geschätzt, wobei jedoch folgende Faktoren zu berücksichtigen sind.
Erstens sollten neben den monatlichen Ausgaben wie Miete und Gemeinkosten auch einmalige Kosten wie Verlängerungsgebühren, Restaurierungskosten und Schäden berücksichtigt werden. Insbesondere bei Objekten mit umfangreichen Einrichtungen oder besonderen Nutzungen kann ein höherer Höchstbetrag erforderlich sein, da die Sanierungskosten hoch sein können.
Auch die Stabilität des Einkommens des Mieters und die bisherige Miethistorie sind Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Ein Mieter mit einem stabilen Einkommen kann einen relativ niedrigen Höchstbetrag verlangen, während ein höherer Betrag erforderlich ist, wenn das Einkommen instabil ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Betrag nicht in relativen Begriffen wie "X Monatsmieten", sondern in konkreten Beträgen wie "2 Millionen Yen" oder "3 Millionen Yen" angegeben werden sollte.
F2: Warum sind sowohl eine Bürgschaftsgesellschaft als auch ein Mitbürge erforderlich?
A2: Der Grund für den zunehmenden Einsatz sowohl von Bürgschaftsgesellschaften als auch von Mitbürgen ist die Risikodiversifizierung durch Nutzung der Eigenschaften beider.
Bürgschaftsgesellschaften bieten spezialisierte Dienstleistungen an, wie z. B. die prompte Reaktion bei Mietrückständen und das Auftreten im Namen des Mieters in Gerichtsverfahren. Sie decken auch Bereiche ab, die für den einzelnen Mitunterzeichner nur schwer zu bewältigen sind, wie z. B. ein 24/7/365-Reaktionssystem und die Bereitstellung von Dienstleistungen auf nationaler Ebene.
Der Mitunterzeichner hingegen bürgt für Schulden, die über den Umfang der Bürgschaft des Bürgen hinausgehen, oder für Risiken im Falle des Konkurses des Bürgen. Von ihm wird aufgrund seiner persönlichen Beziehung zum Kreditnehmer auch eine psychologisch hemmende Wirkung erwartet.
Vor allem bei hochwertigen Immobilien und Gewerbeimmobilien wird oft eine Kombination aus beiden als zuverlässigeres Sicherungssystem gefordert, da die übernommenen Risiken groß sind.
Es ist jedoch wichtig, je nach den Merkmalen der Immobilie und der Situation des Kreditnehmers flexibel zu sein, da der Kreditnehmer die Doppelbelastung durch die Bürgschaftsgebühr und die Anfrage an den Mitbürgen zu tragen hat.
F3: Was soll ich tun, wenn ich keinen Mitbürgen finde?
A3: Auch wenn kein Mitbürge gefunden werden kann, gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Mietvertrag abzuschließen.
Der häufigste Weg ist die Inanspruchnahme einer Mietschuldenbürgschaftsgesellschaft.
Einige Gemeinden bieten auch öffentliche Bürgschaftsprogramme für Menschen an, die eine Wohnung sichern müssen. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Ausländer und Haushalte, die Kinder erziehen, können dafür in Frage kommen, und die Bedingungen können lockerer sein als bei privaten Bürgschaftsunternehmen.
Darüber hinaus gibt es auch Bürgschaftsprogramme, die von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden. Diese Systeme werden unter dem Gesichtspunkt der sozialen Unterstützung angeboten und können auch von Personen in Anspruch genommen werden, die Schwierigkeiten haben, von normalen Bürgschaftsgesellschaften geprüft zu werden.
Wichtig ist, dass Sie sich so früh wie möglich mit Ihrem Immobilienmakler in Verbindung setzen und sich über die verfügbaren Programme informieren. Viele Immobilienmakler verfügen über Informationen zu verschiedenen Bürgschaftsregelungen und können die für die Situation des Kreditnehmers am besten geeignete Methode vorschlagen.
F4: Hat sich das Risiko einer Mitbürgschaft nach der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs verringert?
A4: Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat das Risiko einer Mitbürgschaft bis zu einem gewissen Grad verringert, aber das Risiko ist nicht völlig verschwunden.
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Obergrenze der Haftung durch die Festlegung eines Höchstbetrags klar definiert wurde. Während früher die Möglichkeit bestand, unbegrenzt für die Schulden des Kreditnehmers zu haften, gibt es jetzt keine Haftung über den festgelegten Höchstbetrag hinaus.
Innerhalb der Grenzen des Höchstbetrags bleiben sie jedoch stark haftbar. Darüber hinaus bleibt die Haftung des Mitbürgen auch dann bestehen, wenn der Kreditnehmer in Konkurs geht.
Darüber hinaus wird die Haftung des Mitbürgen auch durch den zunehmenden Einsatz von Mitbürgen bei Bürgschaftsgesellschaften nicht verringert. Der Mitbürge haftet weiterhin für den Teil, den die Bürgschaftsgesellschaft nicht bewältigen kann.
Daher ist es wichtig, bei der Übernahme einer Mitbürgschaft die Höhe des Limits und den Umfang der Bürgschaft genau zu prüfen und die eigene Zahlungsfähigkeit sorgfältig abzuwägen.
F5: Wie wird sich das System der Mitbürgschaft in Zukunft voraussichtlich verändern?
A5: Es ist zu erwarten, dass sich das System der Gesamtbürgschaft in Zukunft entsprechend den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und dem technologischen Fortschritt kontinuierlich verändern wird.
Erstens wird die Überalterung der Gesellschaft voraussichtlich dazu führen, dass die Zahl der Fälle zunimmt, in denen die traditionelle Bürgschaft durch Verwandte schwierig wird. Als Reaktion darauf werden die öffentlichen Garantiesysteme ausgebaut und neue Garantieinstrumente entwickelt werden.
Auch der Einsatz von Technologie ist ein wichtiger Faktor: Die Einführung von KI-gestützten Kreditscoring-Systemen wird eine präzisere Risikobewertung und die Bereitstellung von für den einzelnen Kreditnehmer optimierten Bürgschaftssystemen ermöglichen.
Außerdem wird an dezentralen Garantiesystemen mit Hilfe der Blockchain-Technologie geforscht, die das traditionelle Garantiesystem in Zukunft grundlegend verändern könnten.
Was das Rechtssystem betrifft, so ist zu erwarten, dass es auf der Grundlage des Stands der Praxis laufend überprüft wird. Insbesondere die Kriterien für die Festlegung des Höchstbetrags und den Schutz des Bürgen müssen weiter untersucht werden.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass der wesentliche Wert des Systems der Gesamtbürgschaft - das auf menschlichen Beziehungen beruhende Vertrauen - weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird. Auch wenn sich das System aufgrund des technologischen Fortschritts verändern kann, wird sein Grundwert erhalten bleiben.
Für die Akteure der Branche ist es wichtig, flexibel auf diese Veränderungen zu reagieren und stets im Auge zu behalten, dass die Interessen von Kreditgebern und Kreditnehmern bei der Funktionsweise des Systems an erster Stelle stehen.

稲澤大輔
INA&Associates Co., Ltd. Geschäftsführer. Mit Sitz in Osaka, Tokio und Kanagawa ist das Unternehmen in den Bereichen Immobilienkauf, -vermietung und -verwaltung tätig. Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen auf der Grundlage seiner umfangreichen Erfahrung in der Immobilienbranche an. Basierend auf dem Grundsatz, dass „die Mitarbeiter das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind“, legt das Unternehmen großen Wert auf die Personalentwicklung. Das Unternehmen ist bestrebt, nachhaltig Unternehmenswerte zu schaffen. 【Erworbene Qualifikationen (einschließlich bestandene Prüfungen)】 Immobilienmakler, Verwaltungsfachangestellter, Datenschutzbeauftragter, Wohnungsverwalter, Verwaltungsleiter, Brandschutzbeauftragter der Klasse A, Versteigerungsfachmann für Immobilien, Immobilienverwalter, Techniker für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnanlagen, Leiter für Geldgeschäfte, Immobilienberater