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Grundstücksstreitigkeiten: Äste schneiden nach BGB-Änderung 2023

Geschrieben von 稲澤大輔 | 25.06.2025 08:58:04

Eine der häufigsten Ursachen von Nachbarschaftsproblemen ist das Problem von Ästen, die die Grenze zum Nachbargrundstück überschreiten. Mit der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. April 2023 wurde das Recht, grenzüberschreitende Äste unter bestimmten Bedingungen abzuschneiden, präzisiert und damit die Möglichkeiten zur Lösung des Problems erweitert. nbsp; wurde klargestellt und damit die Möglichkeiten zur Lösung von Problemen erweitert. In diesem Artikel wird der Inhalt des geänderten Artikels 233 des Zivilgesetzbuches erläutert und wie er in der Praxis zu handhaben ist. Es wird empfohlen, im Falle eines konkreten Problems einen Fachmann (Rechtsanwalt oder Rechtspfleger) zu konsultieren.

Hintergrund und Überblick über die Änderung der Ausschlussregelung für grenzüberschreitende Zweigniederlassungen

Probleme vor der Änderung

Nach dem bisherigen Bürgerlichen Gesetzbuch war es möglich, die vom Nachbargrundstück herüberragenden Wurzeln selbst abzuschneiden, sondern lediglich den Eigentümer aufzufordern, die Äste abzuschneiden. In der Praxis gab es jedoch viele Fälle, in denen die Eigentümer des Nachbargrundstücks dem Abschneiden der Äste aus verschiedenen Gründen nicht zustimmten, u. a. wegen folgender Probleme

  1. Wenn der Eigentümer dem Schneiden nicht zustimmte, war es notwendig, Klage zu erheben
  2. Wenn der Eigentümer nicht bekannt war oder nicht ausfindig gemacht werden konnte, war es schwierig, die Situation zu regeln.
  3. Bei Gemeinschaftsgrundstücken musste die Zustimmung aller Miteigentümer eingeholt werden.
  4. Die Reaktionsmöglichkeiten im Notfall waren begrenzt.

Um diese Probleme zu lösen, trat das 2021 verabschiedete geänderte Zivilgesetzbuch am 1. April 2023 in Kraft und änderte die Regeln für das Schneiden grenzüberschreitender Äste erheblich.

Artikel 233 des geänderten Zivilgesetzbuchs

Artikel 233 des geänderten Zivilgesetzbuches hat folgenden Inhalt

Artikel 233 Wenn ein Zweig eines Bambusbaums auf dem Nachbargrundstück die Grenzlinie überquert, kann der Eigentümer des Grundstücks den Eigentümer des Bambusbaums veranlassen, den Zweig zu schneiden. 

2 Im Falle des vorstehenden Absatzes, wenn der Bambusbaum zum Miteigentum mehrerer Personen gehört, kann jeder Miteigentümer den Zweig schneiden.

3 Im Falle des Absatzes 1, wenn Folgendes eintritt, (1) darf der Eigentümer des Grundstücks den Zweig abschneiden
(i) wenn der Eigentümer des Bambusbaums den Zweig nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, obwohl er den Eigentümer des Bambusbaums aufgefordert hat, den Zweig zu entfernen
(ii) wenn der Eigentümer des Bambusbaums nicht bekannt ist oder sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann
(iii) wenn dringende Umstände vorliegen.

4 Wenn die Wurzeln eines Bambusbaums auf dem Nachbargrundstück die Grenzlinie überschreiten, können die Wurzeln abgeschnitten werden.

Mit dieser Änderung wird rechtlich klargestellt , wann es möglich ist, grenzüberschreitende Äste auf eigene Faust abzuschneiden.

Vergleich zwischen vor und nach der Novelle

Ein Vergleich der Regelungen vor und nach der Novelle zeigt folgende Unterschiede

Artikel Vor der Änderung Nach der Novelle
Grundprinzip Äste müssen vom Eigentümer geschnitten werden
Wurzeln können von selbst abgeschnitten werden
Zweige werden im Prinzip vom Eigentümer abgeschnitten
Wurzeln können selbst abgeschnitten werden
Bei gemeinsam genutzten Bambusbäumen Keine Vorschrift (Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich) Jeder Miteigentümer kann selbständig Äste abschneiden
Wenn der Eigentümer sie nicht abschneidet Rechtsstreit ist erforderlich Kann nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Ankündigung selbständig abgeschnitten werden
Eigentümer unbekannt oder Aufenthaltsort unbekannt Schwierig zu handhaben Kann selbst entfernt werden
Im Falle eines Notfalls Schwierig zu reagieren Kann in dringenden Fällen selbst herausgeschnitten werden
Kosten des Schneidens Im Prinzip trägt der Bambusbesitzer die Kosten.
(Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung)
Bambus und Bäume werden grundsätzlich vom Eigentümer getragen.
(Unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung)

Bedingungen und Verfahren für das Abschneiden von Zweigen in Eigenregie

Nach dem geänderten Zivilgesetzbuch können grenzüberschreitende Zweige in den folgenden drei Fällen selbst abgeschnitten werden.

(i) Wenn sie nach einer Mahnung nicht abgeschnitten werden.

Wird der Eigentümer eines Bambusbaums aufgefordert, einen Ast zu entfernen, und wird der Ast nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, kann der Eigentümer den Ast selbst entfernen.

Verfahren:

  1. Ermitteln Sie den Eigentümer des Nachbargrundstücks (prüfen Sie die Bescheinigung über die eingetragenen Angelegenheiten usw.).
  2. Schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Astes.
  3. Warten Sie eine angemessene Frist ab (in der Regel zwei Wochen).
  4. Werden die Äste nicht innerhalb dieser Frist entfernt, können Sie sie selbst herausschneiden.

(ii) Wenn der Eigentümer des Bambusbaums unbekannt ist oder sein Aufenthaltsort unbekannt ist

Wenn der Eigentümer des Bambusbaums nicht bekannt ist oder sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann, kann der Zweig ohne Vorankündigung von ihm selbst abgeschnitten werden.

Verfahren:

  1. Führen Sie eine angemessene Untersuchung durch, um den Eigentümer zu ermitteln (z. B. Suche im Melderegister, Anfrage beim Einwohnermeldeamt).
  2. Wenn festgestellt werden kann, dass der Eigentümer unbekannt ist oder sein Aufenthaltsort unbekannt ist, kann die Zweigstelle von selbst abgeschaltet werden.

(iii) Bei Vorliegen dringender Umstände.

Liegen dringende Umstände vor , wie ein Taifun oder starke Winde, die Äste zu brechen drohen, oder besteht Brandgefahr, kann der Baum ohne Vorankündigung gefällt werden.

Beispiele für dringende Umstände:

  • Der Ast droht aufgrund starker Winde oder eines Taifuns zu brechen.
  • Äste berühren Gebäude und verursachen Schäden
  • Es besteht Brandgefahr
  • Er behindert ernsthaft die Sicherheit des Verkehrs.

Besondere Bestimmungen für gemeinsam genutzte Bambusbäume

Wenn ein Bambusbaum mehreren Eigentümern gemeinsam gehört, war es vor der Änderung schwierig, ihn ohne die Zustimmung aller Miteigentümer zu fällen, aber nach der Änderung kann jeder Miteigentümer die Äste unabhängig voneinander fällen. Das bedeutet, dass selbst wenn einige Miteigentümer nicht bekannt sind oder nicht antworten, der Ast trotzdem geschnitten werden kann, wenn es Miteigentümer gibt, die antworten können.

Praktische Überlegungen zum Schneiden grenzüberschreitender Äste

Betreten und Ausdehnung des Nachbargrundstücks

Um die grenzüberschreitenden Äste abzuschneiden, kann es erforderlich sein, das Nachbargrundstück zu betreten, falls erforderlich. Artikel 209 des revidierten Zivilgesetzbuches erlaubt die Nutzung des Nachbargrundstücks in dem Umfang, der erforderlich ist, um grenzüberschreitende Äste abzuschneiden. Dabei sind jedoch folgende Punkte zu beachten

  • Der Eigentümer des Nachbargrundstücks ist im Voraus zu benachrichtigen
  • Betreten Sie das Grundstück nur in dem erforderlichen Mindestmaß
  • Sie sind schadensersatzpflichtig, wenn Sie dem Nachbargrundstück Schaden zufügen

Ausmaß des Schnitts und geeignete Schnittmethoden

Wenn Sie grenzüberschreitende Äste schneiden, sollten Sie nur bis zur Grenze Ihres eigenen Grundstücks schneiden und es vermeiden, unnötigerweise Äste auf der Seite des Nachbargrundstücks zu schneiden. Außerdem ist es wichtig, geeignete Schnittmethoden anzuwenden, um den Baum nicht zu beschädigen.

Grundsätze für einen angemessenen Schnitt:

  • Das Schneiden sollte sich auf den Bereich bis zur Grenzlinie beschränken.
  • Minimieren Sie den für das Wachstum des Baumes erforderlichen Schnitt.
  • Beauftragen Sie Spezialisten oder verwenden Sie geeignete Werkzeuge und Techniken.

Kosten und Antragsverfahren

Die Kosten für die Entfernung von grenzüberschreitenden Ästen sind grundsätzlich vom Eigentümer des Bambusbaums zu tragen. Ansprüche können gemäß Artikel 703 (ungerechtfertigte Bereicherung) und Artikel 709 (unerlaubte Handlung) des Zivilgesetzbuchs geltend gemacht werden.

Verfahren zur Geltendmachung der Kosten:

  1. Bewahren Sie Aufzeichnungen/Belege über die Art und die Kosten der Beseitigungsarbeiten auf (z. B. Fotos, Kostenvoranschläge, Quittungen).
  2. Informieren Sie den Eigentümer des Bambusbaums über Ihre Absicht, die Kosten geltend zu machen (am besten per Post mit Inhaltsangabe).
  3. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie ein Gerichtsverfahren in Betracht, z. B. ein Bagatellgericht oder ein zivilrechtliches Schlichtungsverfahren.
Art der Kosten Anrechenbar oder nicht anrechenbar Rechtliche Grundlage
Kosten für Beseitigungsarbeiten Kann geltend gemacht werden Zivilgesetzbuch Artikel 703 und 709
Kosten für die Beauftragung von Spezialfirmen Können geltend gemacht werden Zivilgesetzbuch Artikel 703 und 709
Entsorgungskosten Können geltend gemacht werden Zivilgesetzbuch Artikel 703 und 709
Überhöhte Umzugskosten Schwierig geltend zu machen -Schwierig einzufordern

Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung von Problemen

Das Problem der grenzüberschreitenden Zweigstellen birgt ein hohes Risiko, sich zu Nachbarschaftsproblemen zu entwickeln, daher ist es wichtig, im Vorfeld folgende Maßnahmen zu ergreifen

  1. Der Kommunikation Vorrang einräumen.

    • Wenn ein Problem auftritt, versuchen Sie zunächst, es im Dialog zu lösen
    • Beginnen Sie mit mündlichen und nicht mit schriftlichen Anfragen
  2. Führen Sie Aufzeichnungen

    • Machen Sie Fotos von der Situation an der Grenze
    • Machen Sie sich Notizen über den Inhalt von Gesprächen
    • Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs
  3. Verstehen Sie die Rechtsgrundlage

    • den Inhalt des revidierten Zivilgesetzbuches genau verstehen
    • Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten
  4. Konsultieren Sie einen Experten

    • Inanspruchnahme von kostenlosen Rechtsberatungsdiensten
    • Konsultation von Rechtsanwälten und Gerichtsschreibern

Fälle von grenzüberschreitenden Problemen und Lösungen

Fall 1: Fälle, in denen der Eigentümer nicht tätig wird

Fall: Die Äste eines Baumes auf dem Grundstück eines Nachbarn ragten über die Grenze in meinen Garten, versperrten das Sonnenlicht und verursachten eine Menge heruntergefallener Blätter.

Die Lösung:

  1. Fordern Sie ihn schriftlich (am besten per Post mit Inhaltsangabe) auf, die Blätter zu entfernen.
  2. Nach einer angemessenen Frist (etwa zwei Wochen) entfernen Sie das Laub selbst.
  3. Bewahren Sie Quittungen oder andere Belege für die Beseitigungskosten auf und machen Sie diese später geltend.

Fall 2: Unbekannter Eigentümer

Fall: Das Nachbargrundstück steht leer und die Kontaktdaten des Eigentümers sind nicht bekannt, so dass es unmöglich ist, sich mit der grenzüberschreitenden Niederlassung in Verbindung zu setzen.

Lösung:

  1. Ermitteln Sie den Eigentümer mit einer Kopie des Grundbuchs.
  2. Versuchen Sie, den Aufenthaltsort des Eigentümers zu bestätigen, indem Sie eine Anfrage bei der Wohnsitzbescheinigung etc. stellen.
  3. Ist der Eigentümer immer noch unbekannt/unbekannt, kann die Zweigniederlassung mit einem Nachweis über die Nachforschungen von sich aus abgeschaltet werden.

Fall 3: Fälle, in denen Äste Schäden an Gebäuden verursachen

Fall: Ein Ast von einem Baum auf dem Grundstück eines Nachbarn stößt bei starkem Wind gegen die Außenwand des Hauses, so dass die Gefahr von Schäden besteht.

Lösung:

  1. Kann ohne Vorankündigung entfernt werden, wenn dringende Gründe vorliegen.
  2. Es ist jedoch ratsam, dem Eigentümer die Situation im Nachhinein zu erklären.
  3. Wenn Schäden an der Außenwand entstanden sind, sollte eine separate Schadensersatzforderung in Betracht gezogen werden.

Schlussfolgerung.

Das revidierte Zivilgesetzbuch, das am 1. April 2023 in Kraft getreten ist, hat die Regeln für die Beseitigung überhängender Äste erheblich geändert. Während es früher nicht möglich war, Äste auf dem Grundstück des Nachbarn selbst abzuschneiden, und es Fälle gab, die nur auf dem Rechtsweg gelöst werden konnten, wurde nach der Änderung das Recht, Äste selbst abzuschneiden, in folgenden Fällen anerkannt

  1. Wenn der Eigentümer eines Bambusbaums benachrichtigt wurde und der Ast nicht innerhalb einer angemessenen Frist (etwa zwei Wochen) entfernt wird.
  2. Wenn der Eigentümer des Bambusbaums unbekannt ist oder sein Aufenthaltsort unbekannt ist.
  3. Es liegen dringende Umstände vor.

Darüber hinaus kann nun jeder Miteigentümer eines gemeinsamen Bambusbaums selbständig Äste schneiden, wodurch sich die Möglichkeiten zur Lösung des Problems der grenzüberschreitenden Äste erweitern.

Beim Schneiden von grenzüberschreitenden Ästen ist es wichtig, die entsprechenden Verfahren zu befolgen und den Schnitt auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Um Probleme zu vermeiden, ist es außerdem ratsam, im Vorfeld einen Dialog zu führen und nach Möglichkeit Experten zu konsultieren.

Bei Unklarheiten sollten Sie die kostenlose Rechtsberatung der örtlichen Behörden in Anspruch nehmen und sich mit Rechtsanwälten und Gerichtsbediensteten beraten, um geeignete Maßnahmen zu erwägen.

Häufig gestellte Fragen

Q1: Wie lang ist eine "angemessene Frist"?

A1: Gemäß dem Kommentar zu den Änderungen des Zivilgesetzbuches wird im Allgemeinen von einer Frist von zwei Wochen ausgegangen. Dies kann jedoch je nach Jahreszeit, Zustand des Baumes und Schwierigkeit der Fällung variieren, so dass eine Entscheidung je nach den Umständen getroffen werden muss.

F2: Wer trägt die Kosten für das Schneiden überhängender Äste?

A2: Im Prinzip trägt der Eigentümer des Bambusbaums die Kosten. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten gemäß Artikel 703 (ungerechtfertigte Bereicherung) und Artikel 709 (unerlaubte Handlung) des Zivilgesetzbuchs geltend zu machen. In der Praxis ist es jedoch ratsam, die Angelegenheit in einem vorherigen Gespräch zu klären, da es Fälle gibt, in denen der Eigentümer der Kostenforderung nicht zustimmt.

F3: Ist es möglich, das Nachbargrundstück zu betreten, um überhängende Äste abzuschneiden?

A3: Gemäß Artikel 209 des revidierten Bürgerlichen Gesetzbuchs darf das Nachbargrundstück im erforderlichen Umfang zum Ausschneiden überhängender Äste benutzt werden. Es ist jedoch ratsam, dies auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und den benachbarten Grundstückseigentümer nach Möglichkeit im Voraus zu informieren.

F4: Was soll ich mit den abgeschnittenen Ästen machen?

A4: Obwohl es keine eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen gibt, ist es im Allgemeinen ratsam, dass der Fäller das Schnittgut entsorgt oder mit dem Eigentümer des Bambusbaums abspricht, wie er es entsorgen will. Die Kosten für die Entsorgung können vom Eigentümer des Bambusbaums ebenso verlangt werden wie die Kosten für das Schneiden.

F5: Wann liegen "dringende Umstände" vor?

A5: Dazu gehören Fälle, in denen ein Ast aufgrund eines Taifuns oder starker Winde zu brechen droht, in denen der Ast Schäden an einem Gebäude verursacht, in denen Brandgefahr besteht oder in denen der Ast die Sicherheit des Verkehrs ernsthaft behindert. All dies sind Situationen, in denen Dringlichkeit besteht und die Gefahr besteht, dass sich der Schaden vergrößert, wenn Sie auf eine Warnung warten.

Hinweise.

    • Zivilgesetzbuch Artikel 233 (Schneiden von Ästen und Wurzeln von Bambusbäumen).
    • Zivilgesetzbuch Artikel 209 (Anspruch auf Nutzung des angrenzenden Grundstücks).
    • Zivilgesetzbuch Artikel 703 (Verpflichtung zur Rückgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung)
    • Artikel 709 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Schadensersatz aus unerlaubter Handlung)

Wenn Sie diesen Artikel hilfreich fanden, überprüfen Sie bitte den Zustand der Bäume an der Grenze zum Nachbargrundstück. Ein regelmäßiger Rückschnitt und die Kommunikation mit den Nachbarn sind wichtig, um grenzüberschreitende Probleme zu vermeiden. Bei tatsächlichen Problemen empfehlen wir Ihnen, einen Fachmann (Rechtsanwalt oder Rechtspfleger) zu konsultieren; INA&Associates bietet auch Beratung in Immobilienangelegenheiten an (für Rechtsberatung können wir Sie an einen Fachmann verweisen), zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.