Eine der häufigsten Ursachen von Nachbarschaftsproblemen ist das Problem von Ästen, die die Grenze zum Nachbargrundstück überschreiten. Mit der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. April 2023 wurde das Recht, grenzüberschreitende Äste unter bestimmten Bedingungen abzuschneiden, präzisiert und damit die Möglichkeiten zur Lösung des Problems erweitert. nbsp; wurde klargestellt und damit die Möglichkeiten zur Lösung von Problemen erweitert. In diesem Artikel wird der Inhalt des geänderten Artikels 233 des Zivilgesetzbuches erläutert und wie er in der Praxis zu handhaben ist. Es wird empfohlen, im Falle eines konkreten Problems einen Fachmann (Rechtsanwalt oder Rechtspfleger) zu konsultieren.
Nach dem bisherigen Bürgerlichen Gesetzbuch war es möglich, die vom Nachbargrundstück herüberragenden Wurzeln selbst abzuschneiden, sondern lediglich den Eigentümer aufzufordern, die Äste abzuschneiden. In der Praxis gab es jedoch viele Fälle, in denen die Eigentümer des Nachbargrundstücks dem Abschneiden der Äste aus verschiedenen Gründen nicht zustimmten, u. a. wegen folgender Probleme
Um diese Probleme zu lösen, trat das 2021 verabschiedete geänderte Zivilgesetzbuch am 1. April 2023 in Kraft und änderte die Regeln für das Schneiden grenzüberschreitender Äste erheblich.
Artikel 233 des geänderten Zivilgesetzbuches hat folgenden Inhalt
Artikel 233 Wenn ein Zweig eines Bambusbaums auf dem Nachbargrundstück die Grenzlinie überquert, kann der Eigentümer des Grundstücks den Eigentümer des Bambusbaums veranlassen, den Zweig zu schneiden.
2 Im Falle des vorstehenden Absatzes, wenn der Bambusbaum zum Miteigentum mehrerer Personen gehört, kann jeder Miteigentümer den Zweig schneiden.
3 Im Falle des Absatzes 1, wenn Folgendes eintritt, (1) darf der Eigentümer des Grundstücks den Zweig abschneiden
(i) wenn der Eigentümer des Bambusbaums den Zweig nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, obwohl er den Eigentümer des Bambusbaums aufgefordert hat, den Zweig zu entfernen
(ii) wenn der Eigentümer des Bambusbaums nicht bekannt ist oder sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann
(iii) wenn dringende Umstände vorliegen.
4 Wenn die Wurzeln eines Bambusbaums auf dem Nachbargrundstück die Grenzlinie überschreiten, können die Wurzeln abgeschnitten werden.
Mit dieser Änderung wird rechtlich klargestellt , wann es möglich ist, grenzüberschreitende Äste auf eigene Faust abzuschneiden.
Ein Vergleich der Regelungen vor und nach der Novelle zeigt folgende Unterschiede
Artikel | Vor der Änderung | Nach der Novelle |
---|---|---|
Grundprinzip | Äste müssen vom Eigentümer geschnitten werden Wurzeln können von selbst abgeschnitten werden |
Zweige werden im Prinzip vom Eigentümer abgeschnitten Wurzeln können selbst abgeschnitten werden |
Bei gemeinsam genutzten Bambusbäumen | Keine Vorschrift (Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich) | Jeder Miteigentümer kann selbständig Äste abschneiden |
Wenn der Eigentümer sie nicht abschneidet | Rechtsstreit ist erforderlich | Kann nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Ankündigung selbständig abgeschnitten werden |
Eigentümer unbekannt oder Aufenthaltsort unbekannt | Schwierig zu handhaben | Kann selbst entfernt werden |
Im Falle eines Notfalls | Schwierig zu reagieren | Kann in dringenden Fällen selbst herausgeschnitten werden |
Kosten des Schneidens | Im Prinzip trägt der Bambusbesitzer die Kosten. (Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung) |
Bambus und Bäume werden grundsätzlich vom Eigentümer getragen. (Unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung) |
Nach dem geänderten Zivilgesetzbuch können grenzüberschreitende Zweige in den folgenden drei Fällen selbst abgeschnitten werden.
Wird der Eigentümer eines Bambusbaums aufgefordert, einen Ast zu entfernen, und wird der Ast nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, kann der Eigentümer den Ast selbst entfernen.
Verfahren:
Wenn der Eigentümer des Bambusbaums nicht bekannt ist oder sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann, kann der Zweig ohne Vorankündigung von ihm selbst abgeschnitten werden.
Verfahren:
Liegen dringende Umstände vor , wie ein Taifun oder starke Winde, die Äste zu brechen drohen, oder besteht Brandgefahr, kann der Baum ohne Vorankündigung gefällt werden.
Beispiele für dringende Umstände:
Wenn ein Bambusbaum mehreren Eigentümern gemeinsam gehört, war es vor der Änderung schwierig, ihn ohne die Zustimmung aller Miteigentümer zu fällen, aber nach der Änderung kann jeder Miteigentümer die Äste unabhängig voneinander fällen. Das bedeutet, dass selbst wenn einige Miteigentümer nicht bekannt sind oder nicht antworten, der Ast trotzdem geschnitten werden kann, wenn es Miteigentümer gibt, die antworten können.
Um die grenzüberschreitenden Äste abzuschneiden, kann es erforderlich sein, das Nachbargrundstück zu betreten, falls erforderlich. Artikel 209 des revidierten Zivilgesetzbuches erlaubt die Nutzung des Nachbargrundstücks in dem Umfang, der erforderlich ist, um grenzüberschreitende Äste abzuschneiden. Dabei sind jedoch folgende Punkte zu beachten
Wenn Sie grenzüberschreitende Äste schneiden, sollten Sie nur bis zur Grenze Ihres eigenen Grundstücks schneiden und es vermeiden, unnötigerweise Äste auf der Seite des Nachbargrundstücks zu schneiden. Außerdem ist es wichtig, geeignete Schnittmethoden anzuwenden, um den Baum nicht zu beschädigen.
Grundsätze für einen angemessenen Schnitt:
Die Kosten für die Entfernung von grenzüberschreitenden Ästen sind grundsätzlich vom Eigentümer des Bambusbaums zu tragen. Ansprüche können gemäß Artikel 703 (ungerechtfertigte Bereicherung) und Artikel 709 (unerlaubte Handlung) des Zivilgesetzbuchs geltend gemacht werden.
Verfahren zur Geltendmachung der Kosten:
Art der Kosten | Anrechenbar oder nicht anrechenbar | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|
Kosten für Beseitigungsarbeiten | Kann geltend gemacht werden | Zivilgesetzbuch Artikel 703 und 709 |
Kosten für die Beauftragung von Spezialfirmen | Können geltend gemacht werden | Zivilgesetzbuch Artikel 703 und 709 |
Entsorgungskosten | Können geltend gemacht werden | Zivilgesetzbuch Artikel 703 und 709 |
Überhöhte Umzugskosten | Schwierig geltend zu machen | -Schwierig einzufordern |
Das Problem der grenzüberschreitenden Zweigstellen birgt ein hohes Risiko, sich zu Nachbarschaftsproblemen zu entwickeln, daher ist es wichtig, im Vorfeld folgende Maßnahmen zu ergreifen
Der Kommunikation Vorrang einräumen.
Führen Sie Aufzeichnungen
Verstehen Sie die Rechtsgrundlage
Konsultieren Sie einen Experten
Fall: Die Äste eines Baumes auf dem Grundstück eines Nachbarn ragten über die Grenze in meinen Garten, versperrten das Sonnenlicht und verursachten eine Menge heruntergefallener Blätter.
Die Lösung:
Fall: Das Nachbargrundstück steht leer und die Kontaktdaten des Eigentümers sind nicht bekannt, so dass es unmöglich ist, sich mit der grenzüberschreitenden Niederlassung in Verbindung zu setzen.
Lösung:
Fall: Ein Ast von einem Baum auf dem Grundstück eines Nachbarn stößt bei starkem Wind gegen die Außenwand des Hauses, so dass die Gefahr von Schäden besteht.
Lösung:
Das revidierte Zivilgesetzbuch, das am 1. April 2023 in Kraft getreten ist, hat die Regeln für die Beseitigung überhängender Äste erheblich geändert. Während es früher nicht möglich war, Äste auf dem Grundstück des Nachbarn selbst abzuschneiden, und es Fälle gab, die nur auf dem Rechtsweg gelöst werden konnten, wurde nach der Änderung das Recht, Äste selbst abzuschneiden, in folgenden Fällen anerkannt
Darüber hinaus kann nun jeder Miteigentümer eines gemeinsamen Bambusbaums selbständig Äste schneiden, wodurch sich die Möglichkeiten zur Lösung des Problems der grenzüberschreitenden Äste erweitern.
Beim Schneiden von grenzüberschreitenden Ästen ist es wichtig, die entsprechenden Verfahren zu befolgen und den Schnitt auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Um Probleme zu vermeiden, ist es außerdem ratsam, im Vorfeld einen Dialog zu führen und nach Möglichkeit Experten zu konsultieren.
Bei Unklarheiten sollten Sie die kostenlose Rechtsberatung der örtlichen Behörden in Anspruch nehmen und sich mit Rechtsanwälten und Gerichtsbediensteten beraten, um geeignete Maßnahmen zu erwägen.
A1: Gemäß dem Kommentar zu den Änderungen des Zivilgesetzbuches wird im Allgemeinen von einer Frist von zwei Wochen ausgegangen. Dies kann jedoch je nach Jahreszeit, Zustand des Baumes und Schwierigkeit der Fällung variieren, so dass eine Entscheidung je nach den Umständen getroffen werden muss.
A2: Im Prinzip trägt der Eigentümer des Bambusbaums die Kosten. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten gemäß Artikel 703 (ungerechtfertigte Bereicherung) und Artikel 709 (unerlaubte Handlung) des Zivilgesetzbuchs geltend zu machen. In der Praxis ist es jedoch ratsam, die Angelegenheit in einem vorherigen Gespräch zu klären, da es Fälle gibt, in denen der Eigentümer der Kostenforderung nicht zustimmt.
A3: Gemäß Artikel 209 des revidierten Bürgerlichen Gesetzbuchs darf das Nachbargrundstück im erforderlichen Umfang zum Ausschneiden überhängender Äste benutzt werden. Es ist jedoch ratsam, dies auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und den benachbarten Grundstückseigentümer nach Möglichkeit im Voraus zu informieren.
A4: Obwohl es keine eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen gibt, ist es im Allgemeinen ratsam, dass der Fäller das Schnittgut entsorgt oder mit dem Eigentümer des Bambusbaums abspricht, wie er es entsorgen will. Die Kosten für die Entsorgung können vom Eigentümer des Bambusbaums ebenso verlangt werden wie die Kosten für das Schneiden.
A5: Dazu gehören Fälle, in denen ein Ast aufgrund eines Taifuns oder starker Winde zu brechen droht, in denen der Ast Schäden an einem Gebäude verursacht, in denen Brandgefahr besteht oder in denen der Ast die Sicherheit des Verkehrs ernsthaft behindert. All dies sind Situationen, in denen Dringlichkeit besteht und die Gefahr besteht, dass sich der Schaden vergrößert, wenn Sie auf eine Warnung warten.
Wenn Sie diesen Artikel hilfreich fanden, überprüfen Sie bitte den Zustand der Bäume an der Grenze zum Nachbargrundstück. Ein regelmäßiger Rückschnitt und die Kommunikation mit den Nachbarn sind wichtig, um grenzüberschreitende Probleme zu vermeiden. Bei tatsächlichen Problemen empfehlen wir Ihnen, einen Fachmann (Rechtsanwalt oder Rechtspfleger) zu konsultieren; INA&Associates bietet auch Beratung in Immobilienangelegenheiten an (für Rechtsberatung können wir Sie an einen Fachmann verweisen), zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.